Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 522
- Registriert: 15.04.2013 17:38
- Behörde:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
@vättern
Schön das sich der Thread-Ersteller auch mal wieder meldet..ich hatte ja schon auf Seite 10
nachgefragt.
Noch immer keine Anerkennung nach Klage ist ja ein Witz..ich dache die Sache wäre bei
Dir längst erledigt. !
So wie ich das sehe haben die noch immer Probleme mit ihrer IT Software..die
Bezügemitteilung sieht nach "Handeingabe" aus. Und das ist umständlich und
kostet Zeit.
Aber das Versorgungsrecht ist komplex..da kommt vieles zusammen..und bestimmt
immer wieder Fehler in der Software.
Die "Fälle" müssen schon genau überprüft werden..es geht um mehr Kohle bis zum
Lebensende.
Nicht die Geduld verlieren..irgendwann kommt der Bescheid und eine "grosse"
Nachzahlung !
Schön das sich der Thread-Ersteller auch mal wieder meldet..ich hatte ja schon auf Seite 10
nachgefragt.
Noch immer keine Anerkennung nach Klage ist ja ein Witz..ich dache die Sache wäre bei
Dir längst erledigt. !
So wie ich das sehe haben die noch immer Probleme mit ihrer IT Software..die
Bezügemitteilung sieht nach "Handeingabe" aus. Und das ist umständlich und
kostet Zeit.
Aber das Versorgungsrecht ist komplex..da kommt vieles zusammen..und bestimmt
immer wieder Fehler in der Software.
Die "Fälle" müssen schon genau überprüft werden..es geht um mehr Kohle bis zum
Lebensende.
Nicht die Geduld verlieren..irgendwann kommt der Bescheid und eine "grosse"
Nachzahlung !
-
- Beiträge: 48
- Registriert: 08.08.2022 15:43
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
Arbeitest du bei der BANST Herm?
Laut BANST haben sie alle Unterlagen in elektronischer Form vorliegen. Rentenbeginn, wann Beamter usw. Was brauchen die mehr zum Berechnen.
Arbeitest du bei der BANST Herm?
Laut BANST haben sie alle Unterlagen in elektronischer Form vorliegen. Rentenbeginn, wann Beamter usw. Was brauchen die mehr zum Berechnen.
-
- Beiträge: 522
- Registriert: 15.04.2013 17:38
- Behörde:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Nein..ich arbeite nicht bei der Bundesanstalt.
Die Personalakten wurden bestimmt alle digitalisiert..wird ja auch für Unternehmen 2026
Pflicht.Ansprüche lassen sich daher leicht überprüfen.
Wenn aber das IT System Ansprüche nicht richtig berechnet..was dann ?
Die Personalakten wurden bestimmt alle digitalisiert..wird ja auch für Unternehmen 2026
Pflicht.Ansprüche lassen sich daher leicht überprüfen.
Wenn aber das IT System Ansprüche nicht richtig berechnet..was dann ?
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 12.08.2023 20:17
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Sobald mir genaueres bekannt ist melde ich mich dazu, mir ist nur bekannt das es in Bearbeitung ist und durch das hohe Aufkommen länger dauern wird.Herm hat geschrieben: ↑27.06.2024 17:40 @Selbstflieger
Sei froh das Deine Bezügemitteilung pünklich da war...meine für Juli mit den "jetzt normalen Bezügen "
fehlt mal wieder.
Und "Danke" für die Rückmeldung hier im Forum..dann sehen (lesen) die anderen
das es weitergeht...wenn auch nur langsam.
@all
Die Antrags-steller der ersten Stunde "FlotterFeger" (altes Versorgungsrecht) und Co
Rückmeldungen sind "Willkommen" sag ich nur...traut Euch
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 07.08.2023 18:15
- Behörde: Banst
- Wohnort: Holle
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich warte auch seit Oktober
Die Unterlagen habe ich sofort per Fax zurückgeschickt.
Nach der Eingangsbestätigung erfolgte nichts mehr.
Die Unterlagen habe ich sofort per Fax zurückgeschickt.
Nach der Eingangsbestätigung erfolgte nichts mehr.
Komiker mit T
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 16.07.2024 14:38
- Behörde: Telekom
- Geschlecht:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
für alle die noch in Lauerstellung sind.
Ich habe diese Woche die Neuberechnung meines Ruhegehalts bekommen. Es wurden die die zwei Ausbildungsjahre vor dem 17. Lebensjahr anerkannt. Meine Pension steigt somit um 3,13%. Die Nachzahlung soll mit dem Augustgehalt überwiesen werden.
Gruß, Jürgen
für alle die noch in Lauerstellung sind.
Ich habe diese Woche die Neuberechnung meines Ruhegehalts bekommen. Es wurden die die zwei Ausbildungsjahre vor dem 17. Lebensjahr anerkannt. Meine Pension steigt somit um 3,13%. Die Nachzahlung soll mit dem Augustgehalt überwiesen werden.
Gruß, Jürgen
-
- Beiträge: 67
- Registriert: 08.03.2024 14:02
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Jürgen,Gratulation zu deiner üppigen Neuberechnung,das hat sich ja richtig gelohnt.Bist Du vor 2006 in den Ruhestand getreten?Bislang hatten wir hier im Forum noch niemand,der vor dieser Zeit pensioniert wurde - Danke im voraus für eine diesbezügliche Rückmeldung. MfGJuergen-99 hat geschrieben: ↑19.07.2024 12:35 Hallo,
für alle die noch in Lauerstellung sind.
Ich habe diese Woche die Neuberechnung meines Ruhegehalts bekommen. Es wurden die die zwei Ausbildungsjahre vor dem 17. Lebensjahr anerkannt. Meine Pension steigt somit um 3,13%. Die Nachzahlung soll mit dem Augustgehalt überwiesen werden.
Gruß, Jürgen
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 16.07.2024 14:38
- Behörde: Telekom
- Geschlecht:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
ich bin 2011 in den Vorruhestand gegangen.
Gruß, Jürgen
ich bin 2011 in den Vorruhestand gegangen.
Gruß, Jürgen
-
- Beiträge: 48
- Registriert: 08.08.2022 15:43
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Jürgen
Du hast Realschule absolviert? Bekommst du zusätzlich Rente?
Gruß
Du hast Realschule absolviert? Bekommst du zusätzlich Rente?
Gruß
-
- Beiträge: 39
- Registriert: 15.10.2023 17:02
- Behörde: Deutsche Post
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Wann hast Du eingereicht?
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 01.02.2024 19:24
- Behörde: Telekom
- Wohnort: Bayern
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Zusammen,
ich habe auch am 6.12.23 eingereicht bisher außer dem Schreiben, "Unterlagen eingegangen" keine Info.
Bei mir ist es nicht nur die Zeiten vor dem 17.Lj sondern auch die Zeiten vom 17. Lj bis ende der Lejrzeit, da ic keine Mittlere Reife hatte.
Vielleicht hat einer der Kollegen schon einen Bescheid, ob dies berücksichtig wurde oder nicht. Gruss an Alle
ich habe auch am 6.12.23 eingereicht bisher außer dem Schreiben, "Unterlagen eingegangen" keine Info.
Bei mir ist es nicht nur die Zeiten vor dem 17.Lj sondern auch die Zeiten vom 17. Lj bis ende der Lejrzeit, da ic keine Mittlere Reife hatte.
Vielleicht hat einer der Kollegen schon einen Bescheid, ob dies berücksichtig wurde oder nicht. Gruss an Alle
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 25.12.2018 15:56
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Wenn du deine Ausbildung bei der damaligen DBP oder im öffentlichen Dienst gemacht hast, wird die Ausbildungszeit komplett als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt. Die mittlere Reife ist da nicht relevant.
Es kommen also, abhängig vom Ausbildungsbeginn, ungefähr 2 Jahre (ca. 2x 1,79375%) dazu. Der Höchstsatz liegt natürlich immer noch bei 71,75%. In meinem Fall war das jedenfalls so.
Es kommen also, abhängig vom Ausbildungsbeginn, ungefähr 2 Jahre (ca. 2x 1,79375%) dazu. Der Höchstsatz liegt natürlich immer noch bei 71,75%. In meinem Fall war das jedenfalls so.
-
- Beiträge: 23
- Registriert: 18.04.2012 08:30
- Behörde:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich hatte nach dem Erhalt der Versorgungsauskunft mit einer Dame von der Bundesanstalt telefoniert. Nach ihrer Aussage ist das mit dem Realschulabschluss relevant, wenn man nach dem 01.01.1980 die Ausbildung begonnen hat. Denn da wurde das Laufbahnrecht für den mittleren Dienst geändert. Wenn man keine mittlere Reife vor beginn der Ausbildung hatte, bekommt man diese nicht angerechnet. Auch keine Zeiten nach dem 17. Lebensjahr. Diese Zeiten bringen einem erst dann was, wenn man mit erreichen des Rentenalters zusätzlich die Rente beantragen kann und diese mit der Pension gegengerechnet wird.Selbstflieger hat geschrieben: ↑23.07.2024 22:41 Wenn du deine Ausbildung bei der damaligen DBP oder im öffentlichen Dienst gemacht hast, wird die Ausbildungszeit komplett als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt. Die mittlere Reife ist da nicht relevant.
Es kommen also, abhängig vom Ausbildungsbeginn, ungefähr 2 Jahre (ca. 2x 1,79375%) dazu. Der Höchstsatz liegt natürlich immer noch bei 71,75%. In meinem Fall war das jedenfalls so.
Dazu war dann bei der endgültigen Versorgungsberechnung sogar ein zweiter Zettel dabei, der den höheren Satz ab erreichen des Rentenalters für die Gegenrechnung berücksichtigt.
-
- Beiträge: 48
- Registriert: 08.08.2022 15:43
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo,
In dem Urteil des BVG wird da kein Unterschied gemacht. Selbstflieger hat das richtig beschrieben.
In dem Urteil des BVG wird da kein Unterschied gemacht. Selbstflieger hat das richtig beschrieben.
-
- Beiträge: 67
- Registriert: 08.03.2024 14:02
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo liebe Kollegen,ich wünsche Euch allen eine schöne Sommer/Urlaubszeit.Auch wenn es vermutl. wegen vorgenannter Gründe augenblicklich hier im Forum naturgemäß ruhiger zugeht,möchte ich fragen,ob es im Kontext der Neuberechnung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten vor dem 17.Lj. in den vergangenen Wochen keine weiteren positive Bescheide gegeben hat. MfG