Übernachtungsgeld bei BaWiV
Verfasst: 10. Nov 2023, 13:17
Moin,
ich bin seit dem 01.09.2023 BaWiV in Niedersachsen und habe im nächsten Jahr eine 60 tägige Schulung die über 250km von meinem Wohnort entfernt ist. Auf Grund dieser Schulung beziehe ich eine Wohnung in der Nähe des Schulungsortes, bei der sich die Kosten auf ca. 40€ am Tag belaufen (günstiger war leider nichts zu finden).
In der NRKVO §§8 Satz 1 und 23 Abs. 1 steht:
§8 (1) 1Für Übernachtungskosten, die die oder der Dienstreisende nachweist, wird ein Übernachtungsgeld in Höhe von bis zu 80 Euro je Übernachtung gewährt.
§23 (1) Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wird für eine Reise zur Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang, an einem Fachstudium, an einer sonstigen Ausbildungsveranstaltung, an der Laufbahnprüfung oder der Zwischenprüfung sowie für sonstige dienstlich veranlasste Reisen während der Ausbildung Reisekostenvergütung mit der Maßgabe gewährt, dass
1. § 5 Abs. 3 und 4 keine Anwendung findet,
2. das Tagegeld und das Übernachtungsgeld auf 75 Prozent der Beträge begrenzt ist und
3. die Erstattung der Fahrt- und Flugkosten und die Gewährung der Wegstreckenentschädigung bei Zuweisung an eine Ausbildungsstelle außerhalb der Europäischen Union auf die Kosten der Hinreise zur und der Rückreise von der nächsten inländischen Grenzübergangsstelle begrenzt ist.
Hier sind von 75% der Beträge die Rede.
Meine Frage dazu ist jetzt auf welche Beträge sich das bezieht, bezieht sich das auf die 40€ am Tag die ich bezahlen muss oder die 80€ am Tag aus §8?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen und ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Milamber
ich bin seit dem 01.09.2023 BaWiV in Niedersachsen und habe im nächsten Jahr eine 60 tägige Schulung die über 250km von meinem Wohnort entfernt ist. Auf Grund dieser Schulung beziehe ich eine Wohnung in der Nähe des Schulungsortes, bei der sich die Kosten auf ca. 40€ am Tag belaufen (günstiger war leider nichts zu finden).
In der NRKVO §§8 Satz 1 und 23 Abs. 1 steht:
§8 (1) 1Für Übernachtungskosten, die die oder der Dienstreisende nachweist, wird ein Übernachtungsgeld in Höhe von bis zu 80 Euro je Übernachtung gewährt.
§23 (1) Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wird für eine Reise zur Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang, an einem Fachstudium, an einer sonstigen Ausbildungsveranstaltung, an der Laufbahnprüfung oder der Zwischenprüfung sowie für sonstige dienstlich veranlasste Reisen während der Ausbildung Reisekostenvergütung mit der Maßgabe gewährt, dass
1. § 5 Abs. 3 und 4 keine Anwendung findet,
2. das Tagegeld und das Übernachtungsgeld auf 75 Prozent der Beträge begrenzt ist und
3. die Erstattung der Fahrt- und Flugkosten und die Gewährung der Wegstreckenentschädigung bei Zuweisung an eine Ausbildungsstelle außerhalb der Europäischen Union auf die Kosten der Hinreise zur und der Rückreise von der nächsten inländischen Grenzübergangsstelle begrenzt ist.
Hier sind von 75% der Beträge die Rede.
Meine Frage dazu ist jetzt auf welche Beträge sich das bezieht, bezieht sich das auf die 40€ am Tag die ich bezahlen muss oder die 80€ am Tag aus §8?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen und ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Milamber