Laufbahnanerkennung von mD LaPo zu gD BPol
Verfasst: 9. Nov 2023, 11:07
Moin, hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
Das Bundespolizeipräsidium und die Stelle für Aufstieg gD der Bundespolizei wollen mir nicht wirklich helfen bzw. halten sich bei meinem Vorhaben bedeckt.
Ich bin bei der LaPo im mD. Ich habe vor der Polizei Public Administration B. A. studiert und war anschließend als Zollinspektor bei der GZD.
Ich hatte einen Laufbahnanerkennungsantrag für den gD gestellt und auch zu diesen Zweck eine Modulübersicht aus den Studiengängen Public Administration und Zoll hinsichtlich Anerkennung der Module BPol dem Bundespolizeipräsidium zugeschickt. Dieses gab an, dass ein anlassloser Antrag nicht möglich wäre, da ich in keinem Einstellungsverfahren bin.
Auch folgende Paragraphenkonstellation hatte ich der BPol bei meinem Antrag genannt: Falls ich es richtig gelesen und verstanden habe, könnte gem. 13 BPolLV i. V. m. 13 (1) BLV eine Laufbahnanerkennung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei aufgrund meines Studiums möglich sein. Oder liege ich falsch?
Weil bspw. sind PK der BPol gleichzeitig Diplom-Verwaltungswirte (FH) und die Qualifikation habe ich auch.
Warum sollte also ein Quereinstieg bei der BPol im gD mit meinen Qualifikationen nicht möglich sein?
Falls es falsch sein sollte, hättet ihr evtl andere Tipps für mein Vorhaben?
Und falls ihr euch fragen solltet, warum nicht gD LaPo. Ist leider mit der aktuellen Landesgesetzeslage hinsichtlich meiner Qualifikationen nicht möglich.
Danke und VG,
Drawgun
Das Bundespolizeipräsidium und die Stelle für Aufstieg gD der Bundespolizei wollen mir nicht wirklich helfen bzw. halten sich bei meinem Vorhaben bedeckt.
Ich bin bei der LaPo im mD. Ich habe vor der Polizei Public Administration B. A. studiert und war anschließend als Zollinspektor bei der GZD.
Ich hatte einen Laufbahnanerkennungsantrag für den gD gestellt und auch zu diesen Zweck eine Modulübersicht aus den Studiengängen Public Administration und Zoll hinsichtlich Anerkennung der Module BPol dem Bundespolizeipräsidium zugeschickt. Dieses gab an, dass ein anlassloser Antrag nicht möglich wäre, da ich in keinem Einstellungsverfahren bin.
Auch folgende Paragraphenkonstellation hatte ich der BPol bei meinem Antrag genannt: Falls ich es richtig gelesen und verstanden habe, könnte gem. 13 BPolLV i. V. m. 13 (1) BLV eine Laufbahnanerkennung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei aufgrund meines Studiums möglich sein. Oder liege ich falsch?
Weil bspw. sind PK der BPol gleichzeitig Diplom-Verwaltungswirte (FH) und die Qualifikation habe ich auch.
Warum sollte also ein Quereinstieg bei der BPol im gD mit meinen Qualifikationen nicht möglich sein?
Falls es falsch sein sollte, hättet ihr evtl andere Tipps für mein Vorhaben?
Und falls ihr euch fragen solltet, warum nicht gD LaPo. Ist leider mit der aktuellen Landesgesetzeslage hinsichtlich meiner Qualifikationen nicht möglich.
Danke und VG,
Drawgun