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Versorgungsempfänger abgehängt

Verfasst: 7. Nov 2023, 20:22
von Reinacht
Bei der Ämteranhebungen aufgrund des BVAnp-ÄG 2022 BW wurden Versorgungsempfänger abgehängt.

Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) sieht unter anderem im Besoldungsbereich eine Anhebung der Beförderungsämter im mittleren Dienst um jeweils eine Besoldungsgruppe vor.
Leider wurde diese Anhebung der Beamtenbesoldung nicht auch auf die Beamtenversorgung übertragen. Das hat zur Folge, dass Beamte des m.D., die vor dem 01.12.2022 in den Ruhestand versetzt wurden, ab dem 01.12.2022 um eine Besoldungsgruppe schlechter gestellt werden.

Hier liegt eine grobe Ungleichbehandlung vor, die ich nicht stillschweigend hinnehmen will. Aber was tun?

Grüße aus Esslingen, BW

Re: Versorgungsempfänger abgehängt

Verfasst: 8. Nov 2023, 01:48
von Ozymandias
Dagegen macht eine Klage eher keinen Sinn. Wäre diese Zwangsbeförderung überhaupt ruhegehaltsfähig geworden? Da gibt es doch doch eine Wartezeit, 1 oder 2 Jahre, Paragraph fällt mir gerade nicht ein.

Wogegen man jedoch Widerspruch einlegen kann, ist die allgemeine Alimentation. Siehe hier:
https://www.drb-bw.de/index.php/stellun ... ldung-2022

Re: Versorgungsempfänger abgehängt

Verfasst: 9. Nov 2023, 16:45
von Reinacht
Zum 1. Dezember 2022 wurden sämtliche betroffene Beamtinnen und Beamte kraft Gesetzes in die neuen Ämter übergeleitet. Die neuen Ämter sind sofort ruhegehaltsfähig, wenn das "alten" Amt mindestens 2 Jahre bestanden hat.
Ein Beamter in Besoldungsgruppe A9 der im November 2022 i.d. Ruhestand versetzt wurde erhält Ruhegehalt aus A 9. Wenn er im Dezember 2022 in den Ruhestand geht, erhält er kraft Gesetzes Ruhegehalt aus A 10. Ohne Übergangszeit, ohne Anpassung. Das ist doch total ungerecht.

Re: Versorgungsempfänger abgehängt

Verfasst: 10. Nov 2023, 10:30
von Aufsteiger85
Das Beamtentum war noch nie gerecht.

Im mittleren Zolldienst wird sich seit Jahren beschwert, dass vom Eingangsamt (A7) kaum Entwicklungsmöglichkeiten bestünden, weil ja bei A9 (+Z) Schluss sei. Im gehobenen Dienst wäre das ja viel besser. Dass der gehobene Dienst auch gerne standardmäßig im zweiten Beförderungsamt anfangen würde, wird dabei völlig außer Acht gelassen. Was jetzt gerechter wäre, muss jeder für sich beurteilen, aber den Gesetzgeber interessiert Gerechtigkeit halt nicht ;-)