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Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Verfasst: 30. Okt 2023, 13:42
von Telekommi
Hallo,

o.a. Grenze für selbst beihilfeberechtigte Familienangehörige liegt z.Zt. bei 20.000€.
Wenn nun nächstes Jahr die 5% Erhöhung kommt (bzw. 200 €) wird diese Grenze wohl bei einigen gerissen.
Im konkreten Fall bei uns.
Würde bedeuten, meine Frau müsste sich nach 39 Jahren Mitversicherung und bereits im Vorruhestand selbst versichern bei der PBeaKk.
Weis jemand, ob diese Grenze nach zig Jahre mal wieder erhöht werden soll?

Gruß
Telekommi

Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Verfasst: 7. Nov 2023, 19:00
von SigandU10
Hallo,
ich denke mal, dass die Grenze so schnell nicht angehoben wird. Es hat jetzt viele viele Jahre gedauert, bis die Grenze von 18.000 € auf 20.000 Euro angehoben wurde - bzw. von 17.000 € auf 20.000, wenn man wieder zurück wollte. Da würde ich mir nicht so viele Hoffnungen machen.

Was Deine Frau machen kann, das zu Grunde gelegte zu versteuernde Einkommen mit Ausgaben (Werbungskosten usw.) gesenkt wird. Andernfalls bleibt nur die eigene Versicherung bei der PBeaKK übrig, denn in eine Gesetzliche wird Deine Frau nicht mehr kommen.

Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Verfasst: 7. Nov 2023, 19:19
von Pipapo
Wird nicht allein durch die Mindestversorgung die 20.000 € Grenze schon überschritten? Außer natürlich man hat viele.Werbungskosten.

Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Verfasst: 8. Nov 2023, 00:06
von Kringel
Wenn ich es richtig lese, erfolgt ab 2024 eine jährliche Anpassung:

Siehe hier :
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs ... renze.html

Ab 2024 wären es dann 20.878 Euro

Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Verfasst: 16. Nov 2023, 11:02
von Telekommi
Pipapo hat geschrieben: 7. Nov 2023, 19:19 Wird nicht allein durch die Mindestversorgung die 20.000 € Grenze schon überschritten? Außer natürlich man hat viele.Werbungskosten.
Nee, durch den Grundfreibetrag ist sie drunter.
Problem ist, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung noch draufgeschlagen werden. Die zusätzlichen Steuern plus der Krankenkassenbeitrag ist fast so hoch wie die Kaltmiete. Heisst, der Mieter muss sich eine neue Bleibe suchen, da ich mir die zusätzliche Arbeit und die Unannehmlichkeiten durch die Vermietung im eigenen Haus für fast 0 Euro Miete nicht antun will.

Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Verfasst: 16. Nov 2023, 11:10
von Telekommi
Witzig ist noch ein Passus in der Satzung ,dass bei einer Mitversicherung seit 1974 der Nachweis der Einkommenshöhe nicht mehr erbracht werden muss. Vermutlich steht das schon ewig so da drin, da dies nächstes Jahr 50 Jahre sind. Meine Frau hat leide "nur" knapp 40 Jahre (1985).

Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Verfasst: 16. Nov 2023, 12:02
von dieterk
SigandU10 hat geschrieben: 7. Nov 2023, 19:00 Was Deine Frau machen kann, das zu Grunde gelegte zu versteuernde Einkommen mit Ausgaben (Werbungskosten usw.) gesenkt wird. Andernfalls bleibt nur die eigene Versicherung bei der PBeaKK übrig, denn in eine Gesetzliche wird Deine Frau nicht mehr kommen.
Ich weiss nicht, ob man die Mindestversorgung senken kann :)