Der POLIZEIvollzugsbeamte und auch der JUSTIZvollzugbeamte sind Sonderlaufbahnen. In diese Laufbahnen kann kein anderer Beamter wechseln. Punkt. Das ist Fakt.
Auch untereinander kann ein PVB nicht in den Justizvollzug und ein JVB nicht in den Polizeivollzug.
Jeweils nur in ihrer eigenen Sonderlaufbahn.
Und auch ein Wechsel in die Verwaltung ist ihnen bei den meisten Bundesländern nicht möglich ohne Laufbahnwechsel mit Teilnahme am Vorbereitungsdienst oder einer anderen konzeptionellen Maßnahme!
Der Zollvollzugsbeamte dagegen befindet sich in einer Einheitslaufbahnausbildung und ist im mittleren/gehobenen nichttechnischen Dienst.
Nichts anderes rechtlich als die Beamten beim THW, BALM, BVA etc!
Er ist kein Polizeivollzugsbeamter und auch kein Justizvollzugsbeamter, er hat schlicht und einfach die Qualifikation nicht, weil er sich nicht in einer dieser beiden Sonderlaufbahnen befindet!
Ob das jetzt fair ist? Nein, nicht unbedingt. Aber die Ausbildung beim Zoll ist einfach eine Verwaltungslaufbahn und die Vollzugsbeamte beim Zoll haben durch ESB etc. eine Zusatzqualifikation, nicht mehr und nicht weniger.
Dafür kann der Zollbeamte innerhalb des ZOLL alles machen und ist da Allrounder! Ich finde das ist eine unbezahlbarer Vorteil!
Daher verstehe ich nicht wieso so viele zur Polizei schielen!
Und zum Thema Wechsel:
Ich kenne durch Lehrgänge mindestens 40 ZVB bei E, C und der Fahndung die vorher alle 15-25J im Polizeivollzug oder Justizvollzug waren!!! Davon locker 2/3 im mD.
Also da von „so einfach wechselt man nicht…“ zu sprechen, zeugt von absoluter Unkenntnis der Materie und den Wechselgründen der Betroffenen!
Grund Nummer 1 im Polizeivollzug:
Das Bundesland wo man hin will hat bei der Landespolizei keinen mittleren Dienst!
Grund Nummer 2 im Polizeivollzug: keinen Tauschpartner im Polizeivollzug des Wunschbundeslandes gefunden!
Grund Nummer 1 Justizvollzug: Unzufrieden mit der Situation im Justizvollzug.
Grund Nummer 2 Justizvollzug: keinen Tauschpartner im Justizvollzug des Wunschbundeslandes gefunden!
Das mit dem sozialen Frieden stimmt natürlich. Das ist ein unschönes Politikum Beamte von den Postnachfolgeunternehmen beim Zoll „abzuladen“.
Das wertet den Job ab und wenn die Leute noch mit A9Z oder A12 kommen ist das für den Bestand echt frustrierend!
Dann hätte man sie halt als „Fehlsitzer“ außerhalb des Stellenkegels laufen lassen. Gibt es beim Land NRW auch!
Aber den Grund wieso der Ex-PHK (A11)bei der Fahndung statt ZAM (A11) als ZI anfangen soll um vermeintlich „Geld zu sparen“ und den „sozialen Frieden“ zu wahren halte ich für absolut lächerlich!
Der Beamte kommt auf heller und Pfennig sein A11 weiter. Nur er trägt das A9 „auf der Schulter“ und muss sich da wieder durch alle Besoldungsgruppen durchwursteln!
Vorallem in der Bündelung… Nonsens…
Dagegen kommt der Zollbeamte der vorher 20J im SG B war mit seinem A11! Denn er hat ja die Ausbildung beim Zoll gemacht! Die ihm absolut nix bringt für E/C/ZoFa
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