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Verwaltungsakt Änderungen

Verfasst: 29. Sep 2023, 08:57
von kuddel
Guten Morgen,

Wenn ein Verwaltungsakt gegen einen Beamten erlassen wurde, sich aber jetzt die Gesetzeslage ändert, muss man da tätig werden, und wenn ja wie dann am besten.

Danke

Viele Grüße

Kuddel

Re: Verwaltungsakt Änderungen

Verfasst: 29. Sep 2023, 10:51
von stuntmanmike
zu wenig informationen

Re: Verwaltungsakt Änderungen

Verfasst: 29. Sep 2023, 11:11
von Pipapo
Wenn der Verwaltungsakt der damaligen Gesetzeslage entsprach, ändert sich durch eine jetzige, neue Gesetzeslage nichts.

Re: Verwaltungsakt Änderungen

Verfasst: 29. Sep 2023, 11:33
von Mainstream1
Leider wurde nicht angegeben auf welchem Gebiet des Verwaltungstechts.
Allgemein gilt aber § 51 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz..

... Änderung der Rechtslage. Hier kann dann ein Antrag auf Abänderung gestellt werden.

Re: Verwaltungsakt Änderungen

Verfasst: 29. Sep 2023, 12:21
von kuddel
Pipapo hat geschrieben: 29. Sep 2023, 11:11 Wenn der Verwaltungsakt der damaligen Gesetzeslage entsprach, ändert sich durch eine jetzige, neue Gesetzeslage nichts.
Verstehe ich nicht, wenn es das Gesetz auf dem der Verwaltungsakt ausgestellt wurde nicht mehr vorhanden ist,
warum ändert sich dann nichts ??

Re: Verwaltungsakt Änderungen

Verfasst: 29. Sep 2023, 12:22
von kuddel
Mainstream1 hat geschrieben: 29. Sep 2023, 11:33 Leider wurde nicht angegeben auf welchem Gebiet des Verwaltungstechts.
Allgemein gilt aber § 51 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz..

... Änderung der Rechtslage. Hier kann dann ein Antrag auf Abänderung gestellt werden.
LBG NRW

Re: Verwaltungsakt Änderungen

Verfasst: 3. Okt 2023, 00:55
von vanWahlberg
Entweder man kommt mit mehr Sachverhalt und Informationen um die Ecke, oder man muss mit allgemeinen Antworten rechnen.
Und ja, ein Bescheid gilt auch weiter, wenn seine Rechtsgrundlage sich geändert hat.

Denn erstens war die damalige Entscheidung rechtmäßig, da die Rechtsgrundlage bestand und zweitens gilt dann ein Vertrauensschutz für den Fortbestand der Altentscheidung. Sollte der Gesetzgeber wollen, dass auch Bestandsentscheidungen abgeändert werden, wird er regelmäßig schadensersatzpflichtig werden.

Häufiges Beispiel: Erteilung von Baugenehmigungen. Da ändert sich schnell mal die Rechtslage, wenn aber eine Genehmigung erteilt wurde, die zu dem Zeitpunkt des Erlasses rechtmäßig war, dann wird es teuer, wenn man diese widerrufen / abändern möchte.

Grüße!