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WorstCase - sollte Beurlaubung nicht verlängert werden ?

Verfasst: 18. Sep 2023, 14:35
von AlbRa
Ich frage für einen Freund...

Angenommen die übernächste Verlängerung der In-sich-Beurlaubung (fällig ~Juni 2024) erfolgt nicht. Nach meinen Stand kann der Dienstherr jederzeit die Verlängerung nicht mehr ausprechen. Was würde dann mit dem existierenden Arbeitsvertrag als Angestellter vom Freund des Freundes passieren (Jahrgang 69) ?

Ich vermute Mal
a) Er soll seinen Job in der DT IT weiter machen (wäre es rechtlich zulässig dass er das dann als A9* Beamter tut - zu ~60% des aktuellen Gehalts
b) Er würde dann einen Job z.B. bei einer Behörde in 50-200 Km Entfernung stark empfohlen bekommen ?


Er würde sich auf ein paar Tipps freuen was hier realistisch denkbar ist...

Grüße

Re: WorstCase - sollte Beurlaubung nicht verlängert werden ?

Verfasst: 18. Sep 2023, 15:36
von Mainstream1
Antworte auch nur für einen Freund:
Gut, dass es jetzt das Deutschland-Ticket gibt, da sind die 200 km einfache Fahrt wenigstens kein Kostenfaktor.
:D
Bezüglich des aktuellen Jobs braucht man sich dann auch keine Gedanken zu machen. Bei einer Arbeitszeit von 60% bei der Post ist der restliche Tag schnell für die An-und Abreise zum Dienstort verplant. Da bleibt nicht mehr viel Zeit, allenfalls noch für einen Minijob am Wochenende.
Ein Minijob dürfte als Nebentätigkeit auch einfach(er) genehmigt werden.

Re: WorstCase - sollte Beurlaubung nicht verlängert werden ?

Verfasst: 18. Sep 2023, 20:08
von Cavy
Szenario a) ist rechtlich möglich. Übrigens auch, wenn er selber seinen Vertrag kündigen würde. Mittels Zuweisung kann man dann auf seinem bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt werden. Die Problematik hatte ich mal, als ich meinen Job in der ISB kündigen wollte weil ich den nicht mehr
machen wollte. Es hieß ich würde dann eh auf dem Posten wieder zugewiesen werden und könnte nur dann aus der Zuweisung heraus mich auf
andere Posten bewerben.