WorstCase - sollte Beurlaubung nicht verlängert werden ?
Verfasst: 18. Sep 2023, 14:35
Ich frage für einen Freund...
Angenommen die übernächste Verlängerung der In-sich-Beurlaubung (fällig ~Juni 2024) erfolgt nicht. Nach meinen Stand kann der Dienstherr jederzeit die Verlängerung nicht mehr ausprechen. Was würde dann mit dem existierenden Arbeitsvertrag als Angestellter vom Freund des Freundes passieren (Jahrgang 69) ?
Ich vermute Mal
a) Er soll seinen Job in der DT IT weiter machen (wäre es rechtlich zulässig dass er das dann als A9* Beamter tut - zu ~60% des aktuellen Gehalts
b) Er würde dann einen Job z.B. bei einer Behörde in 50-200 Km Entfernung stark empfohlen bekommen ?
Er würde sich auf ein paar Tipps freuen was hier realistisch denkbar ist...
Grüße
Angenommen die übernächste Verlängerung der In-sich-Beurlaubung (fällig ~Juni 2024) erfolgt nicht. Nach meinen Stand kann der Dienstherr jederzeit die Verlängerung nicht mehr ausprechen. Was würde dann mit dem existierenden Arbeitsvertrag als Angestellter vom Freund des Freundes passieren (Jahrgang 69) ?
Ich vermute Mal
a) Er soll seinen Job in der DT IT weiter machen (wäre es rechtlich zulässig dass er das dann als A9* Beamter tut - zu ~60% des aktuellen Gehalts
b) Er würde dann einen Job z.B. bei einer Behörde in 50-200 Km Entfernung stark empfohlen bekommen ?
Er würde sich auf ein paar Tipps freuen was hier realistisch denkbar ist...
Grüße