Anlassbeurteilung
Verfasst: 4. Sep 2023, 20:23
Hallo zusammen,
zunächst muss ich sagen, dass ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf Beförderung hab.
Ich habe das Problem, dass ich mich erfolgreich auf einen BeförderungsdienstpostenA12 beworben habe. Zum 01.09.22 wurde ich versetzt. Seinerzeit wurde eine Erprobungszeit von 6 Monaten schriftlich festgesetzt. Man hatte mir am ersten Tag gesagt, dass ich eine Anlassbeurteilung bekäme, weil es ja ein Personalentwicklungskonzept gibt. In dem PEK steht, dass man bei einer bestimmten Punktzahl und der aufgelisteten (längeren, als der gesetzlichen) Wartefrist befördert wird. Es gibt zwei Beförderungsstichtage im Jahr. 1.4. und 1.10. Einige Zeit vorher wird im Intranet bekannt gegeben, wie hoch die Punktzahl aus der Beförderung sein muss, damit man befördert wird (unter dem Deckmantel der Bestenauslese). Davon mal abgesehen, dass ich mich ja auf nen Beförderungsdienstposten erfolgreich beworben hatte und mich auch in der Erprobungszeit bewährt hatte, ist es m. E. schonmal n Unding, das auch noch von der Punktzahl abhängig zu machen. Naja, egal: worum es mir geht, ist die Tatsache, dass ich mittlerweile keine aktuelle Beurteilung habe und der nächste Beförderungsstichtag naht. Sie können doch gar nicht entscheiden, ob ich auch befördert werden kann. Ich wäre längst beförderungsreif, aber sie verweigern mir die Beurteilung. Ich könnte mich ja noch nicht einmal woanders bewerben, weil ich keine aktuelle Beurteilung habe. Mein Frage ist: Wie kann ich durchsetzen, dass ich diese Anlassbeurteilung bekomme? Der nächste Beurteilungsstichtag für ne Regelbeurteilung ist erst Mitte 2025.
Hat jemand ne Antwort für mich?
VG
zunächst muss ich sagen, dass ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf Beförderung hab.
Ich habe das Problem, dass ich mich erfolgreich auf einen BeförderungsdienstpostenA12 beworben habe. Zum 01.09.22 wurde ich versetzt. Seinerzeit wurde eine Erprobungszeit von 6 Monaten schriftlich festgesetzt. Man hatte mir am ersten Tag gesagt, dass ich eine Anlassbeurteilung bekäme, weil es ja ein Personalentwicklungskonzept gibt. In dem PEK steht, dass man bei einer bestimmten Punktzahl und der aufgelisteten (längeren, als der gesetzlichen) Wartefrist befördert wird. Es gibt zwei Beförderungsstichtage im Jahr. 1.4. und 1.10. Einige Zeit vorher wird im Intranet bekannt gegeben, wie hoch die Punktzahl aus der Beförderung sein muss, damit man befördert wird (unter dem Deckmantel der Bestenauslese). Davon mal abgesehen, dass ich mich ja auf nen Beförderungsdienstposten erfolgreich beworben hatte und mich auch in der Erprobungszeit bewährt hatte, ist es m. E. schonmal n Unding, das auch noch von der Punktzahl abhängig zu machen. Naja, egal: worum es mir geht, ist die Tatsache, dass ich mittlerweile keine aktuelle Beurteilung habe und der nächste Beförderungsstichtag naht. Sie können doch gar nicht entscheiden, ob ich auch befördert werden kann. Ich wäre längst beförderungsreif, aber sie verweigern mir die Beurteilung. Ich könnte mich ja noch nicht einmal woanders bewerben, weil ich keine aktuelle Beurteilung habe. Mein Frage ist: Wie kann ich durchsetzen, dass ich diese Anlassbeurteilung bekomme? Der nächste Beurteilungsstichtag für ne Regelbeurteilung ist erst Mitte 2025.
Hat jemand ne Antwort für mich?
VG