Kostenübernahme Psychotherapie durch Dienstherrn
Verfasst: 26. Aug 2023, 13:35
Hallo Zusammen!
Ich bin aufgrund DDU seit 01.07.2023 in Frühpension. Mir hat mein Dienstherr die Durchführung einer Verhaltenstherapie auferlegt. Nun ist es so, dass der Psychotherapeut aufgrund der Schwere der Erkrankung den 3-fachen Satz abrechnet was zu einem Betrag von 131,15 € pro Einheit führt. Meine PKV übernimmt allerdings nur den 2,3-fachen Satz, was einen Betrag von 100,55 € pro Einheit führt.
Wenn ich mir jetzt das Ganze ausrechne (Beihilfe übernimmt den 3-fachen Satz) würde ich pro Einheit knapp 10 € selber zahlen müssen. Das macht dann bei 25 geplanten Einheit doch einiges an Selbstbehalt aus.
Jetzt meine Frage: Muss der Dienstherr hier die Differenz übernehmen? Er hat mir diese Therapie "verordnet" und ich bin daher der Meinung, dass er dann auch für die Kosten aufzukommen hat, die nicht übernommen werden, oder liege ich da falsch?
Viele Grüße
Ich bin aufgrund DDU seit 01.07.2023 in Frühpension. Mir hat mein Dienstherr die Durchführung einer Verhaltenstherapie auferlegt. Nun ist es so, dass der Psychotherapeut aufgrund der Schwere der Erkrankung den 3-fachen Satz abrechnet was zu einem Betrag von 131,15 € pro Einheit führt. Meine PKV übernimmt allerdings nur den 2,3-fachen Satz, was einen Betrag von 100,55 € pro Einheit führt.
Wenn ich mir jetzt das Ganze ausrechne (Beihilfe übernimmt den 3-fachen Satz) würde ich pro Einheit knapp 10 € selber zahlen müssen. Das macht dann bei 25 geplanten Einheit doch einiges an Selbstbehalt aus.
Jetzt meine Frage: Muss der Dienstherr hier die Differenz übernehmen? Er hat mir diese Therapie "verordnet" und ich bin daher der Meinung, dass er dann auch für die Kosten aufzukommen hat, die nicht übernommen werden, oder liege ich da falsch?
Viele Grüße