Wechsel von Bund zu Land - Gestaltungsmöglichkeiten
Verfasst: 18. Aug 2023, 14:51
Ich suche nach der besten Gestaltungsmöglichkeit für folgenden Fall:
Ein Bundesbeamter im höheren Dienst, auf Lebenszeit verbeamtet, hat das Angebot nach Bayern auf eine Professur zu wechseln. Professoren in Bayern werden laut § 58 Abs. 1 Satz 1 BayHochschulinnovationsgesetz grds auch auf Lebenszeit verbeamtet, allerdings nach Satz 2 bei nicht mindestens drei Jahren Vortätigkeit an einer Hochschule (die hat er nicht) erst nach 18 Monaten im Beamtenverhältnis auf Probe:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... /BayHIG-58
Gibt es abgesehen von der Ausnahmeregelung in Satz 3 (bei Zustimmung des Staatsministeriums) im Rahmen eines Dienstherrenwechsels eine Gestaltungsmöglichkeit, sodass der Beamte seinen Status der Lebenszeitverbeamtung beim Wechsel behalten kann? Im Rahmen einer Versetzung etwa oder durch eine Beurlaubung beim Bund bis zum Ablauf der Probezeit in Bayern oder ein Ruhigstellen des Bundesbeamtenverhältnisses?
Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.
Ein Bundesbeamter im höheren Dienst, auf Lebenszeit verbeamtet, hat das Angebot nach Bayern auf eine Professur zu wechseln. Professoren in Bayern werden laut § 58 Abs. 1 Satz 1 BayHochschulinnovationsgesetz grds auch auf Lebenszeit verbeamtet, allerdings nach Satz 2 bei nicht mindestens drei Jahren Vortätigkeit an einer Hochschule (die hat er nicht) erst nach 18 Monaten im Beamtenverhältnis auf Probe:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... /BayHIG-58
Gibt es abgesehen von der Ausnahmeregelung in Satz 3 (bei Zustimmung des Staatsministeriums) im Rahmen eines Dienstherrenwechsels eine Gestaltungsmöglichkeit, sodass der Beamte seinen Status der Lebenszeitverbeamtung beim Wechsel behalten kann? Im Rahmen einer Versetzung etwa oder durch eine Beurlaubung beim Bund bis zum Ablauf der Probezeit in Bayern oder ein Ruhigstellen des Bundesbeamtenverhältnisses?
Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.