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A9Z als K.-o.-Kriterium bei Versetzung/Wechsel?

Verfasst: 3. Aug 2023, 20:10
von Saxxo
Ich bin schon seit 2017 A9+Z als Bundesbeamter und versuche in NRW (Köln/Bonn) seit Jahren eine Stelle als Bundesbeamter evtl. auch Landesbeamter zu finden.
Leider scheint das aussichtslos zu sein und ich frage mich, ob die Zulage wie eine Schlinge um meinen Hals ist.
Da ich knapp über 50 bin, möchte ich die Zualge auch nicht mehr abgeben, weil es ja auch Auswirkungen auf meine Pension haben kann, wenn ich die Zulage später nicht mehr erhalten sollte.

Hat jemand eine Idee, wo man unterkommen kann ggfs. auch mit einer Initiativbewerbung?
So langsam bin ich am verzweifeln, da ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber unglücklich bin und unbedingt weg möchte.

Re: A9Z als K.-o.-Kriterium bei Versetzung/Wechsel?

Verfasst: 3. Aug 2023, 20:35
von Mainstream1
Da kann ich nur den Altersaufstieg in den gD empfehlen, dann findet sich ganz leicht eine andere Stelle mit A11 bei anderen Behörden. Man sollte dann im Dienst Wechselgedanken natürlich nicht laut äußern l.
Eine A9Z zu finden, die eine andere Behörde mit Externen besetzt, halte ich für fast aussichtslos. Da muss man schon z. B. ein gesuchter IT-Spezialist sein.

Re: A9Z als K.-o.-Kriterium bei Versetzung/Wechsel?

Verfasst: 3. Aug 2023, 20:41
von Saxxo
Leider hat da meine Behörde zu hohe Hürden und dafür müsste ich dann auch noch für drei Jahre nach Berlin.
Um ehrlich zu sein keine Option für mich ... leider ...

Re: A9Z als K.-o.-Kriterium bei Versetzung/Wechsel?

Verfasst: 4. Aug 2023, 11:49
von BalBund
Nicht nur das Z, auch schon der spitzbewertete Dienstposten ist das K.O. Kriterium. Diese Posten sind meist rar gesät und werden gehütet wie Augäpfel für besonders bevorzugte interne MA. Als externer da rein zu kommen ist im laufenden Betrieb faktisch ausgeschlossen, insbesondere außerhalb Berlins. Gilt für die 9 wie für die 13.

Warum Du für den §27 BLV nach Berlin gehen müsstest entzieht sich allerdings meiner Kenntnis, vielleicht magst Du das einmal näher ausführen?

Re: A9Z als K.-o.-Kriterium bei Versetzung/Wechsel?

Verfasst: 5. Aug 2023, 22:13
von Saxxo
Leider wird bei uns nicht der  §27 BLV angewendet. Das gibt bei uns das PEK nicht her.
Ehrlich gesagt ist es auch durch den Dienstherrn nicht gewünscht!

Re: A9Z als K.-o.-Kriterium bei Versetzung/Wechsel?

Verfasst: 6. Aug 2023, 14:07
von Acta
Selbst mit A9m BBesO ist es ja extrem schwierig, die Dienststelle innerhalb des Bundes oder den Dienstherrn (Kommune, Land) zu wechseln.

EDEKA = Ende der Karriere

Bei uns ist zudem eine Amtszulage nach der Anlage IX zum BBesG, Randziffer 137, in Höhe von derzeit 332,63 EUR pro Monat Utopie. Oder einfach nicht gewünscht.

Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_ix.html

Re: A9Z als K.-o.-Kriterium bei Versetzung/Wechsel?

Verfasst: 6. Aug 2023, 21:10
von Simba
27BLV ist auch kein Aufstieg der die volle Laufbahnbefähigung ermöglicht.

Ein Wechsel zu diversen Behörden bei Land + Kommune, ist damit gar nicht möglich weil schlicht und einfach die Laufbahnbefähigung fehlt.

Re: A9Z als K.-o.-Kriterium bei Versetzung/Wechsel?

Verfasst: 6. Aug 2023, 21:13
von Simba
Mit A9 ohne Z kann man bei einigen Kommunen im kommunalen Ordnungsdienst unterkommen, z.B. auch in Köln!

Du bekommst dann mit A9 eine Ausgleichszulage auf s Z, verlierst also erstmal nix.
Die Zulage verzehrt sich indem 50% jeder Erhöhung abgezogen werden.