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Widerrufsbeamter, Prüfungsanfechtung, Wiedereinstellung

Verfasst: 12. Jul 2023, 23:34
von nobeamter2000
Hallo,

Mal ne Frage.

Habe ne Prüfung beim Beamten auf Widerruf endgültig nicht bestanden.

Jetzt liegen die Chanchen für ne Prüfungsanfechtung nicht so schlecht.
Wird das Prüfungsergebnis also aufgehoben, wird man dann sofort Wiedereingestellt oder muss man das beantragen?
Also es geht einfach um den Zeitpunkt, logischerweise bemühe ich mich um eine andere Arbeit, und würde im Erfolgsfalle gerne die Wiederenstellung zeitlich planen wollen.

Hat da jemand Erfahrungen?

Re: Widerrufsbeamter, Prüfungsanfechtung, Wiedereinstellung

Verfasst: 13. Jul 2023, 06:29
von Mainstream1
Sorry, ich hoffe, es war nicht "Beamtenrecht"?!
In den mir bekannten gesetzlichen Regelungen von Bund und Ländern endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.
Es macht also beamtenrechtlichen bezüglich des Status keinen Unterschied.
Normalerweise wird man nach Bestehen der Laufbahnprüfung in der jeweiligen Laufbahn übernommen und erneute ernannt (Beamter auf Probe), darauf besteht aber kein Rechtsanspruch. Es muss eine Stelle vorhanden sein und die Behörde muss ein Interesse an der Übernahme haben, ansonsten muss man sich selbst eine andere Stelle bei einem anderen Dienstherrn suchen.
Du bist also, egal wie es ausgeht, erstmal raus aus dem Beamtenverhältnis
Das maßgebliche Bundesland hast du leider nicht angegeben, insoweit kann ich da nur einen Blick in das bei dir geltende Beamtenrecht empfehlen, sollte im Ergebnis aber nicht anders sein.
Viel Glück und Erfolg!
Grüße