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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 13. Apr 2023, 12:25
von KlausK
Auslöser meiner massiven gesundheitlichen Verschlechterung ist eindeutig das BAnST Schreiben.
Ich stehe seitdem unter Tabletten.

Auszug:
Quelle: HRR-Strafrecht.de – Online-Zeitschrift und Rechtsprechungsdatenbank zum Beschluss BGH 4 StR 168/13

In ihrem Beschluss stellen die Karlsruher Richter klar, wann eine psychische Verletzung als Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB gilt. Dies lässt sich wie folgt zusammenfassen:
„Rein psychische Empfindungen genügen [nicht], um einen Körperverletzungserfolg […] zu begründen. Wirkt der Täter auf sein Opfer lediglich psychisch ein, liegt eine Körperverletzung daher erst dann vor, wenn ein pathologischer [… ] Zustand hervorgerufen worden ist, der vom Normalzustand nachteilig abweicht. Bloß emotionale Reaktionen auf Aufregungen, […], aber auch latente Angstzustände, stellen keinen pathologischen Zustand und damit keine Gesundheitsbeschädigung […] dar.“


Es gibt im Internet eine Schmerzensgeldtabelle, Schmerzensgeld für psychische Schäden.

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 13. Apr 2023, 12:54
von Pipapo
Dann verklag die BanstPT und halte uns über die Klage auf dem Laufenden. Wenn du gewinnst hilfst du tausenden Ruhestandsbeamten, denen es genauso geht wie dir.

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 13. Apr 2023, 12:55
von blink182
KlausK hat geschrieben: 10. Apr 2023, 09:06 Allen geht es danach sehr schlecht, auch körperlich. Ich verweise auch auf aktuellen Beitrag von Bertha. Bertha, so geht es uns allen.
Kann ich nicht unterschreiben.

Klar, mache ich mir jedes Mal Gedanken, aber mir geht es nicht "sehr schlecht".

Ich bezweifle auch, dass du für alle sprechen kannst.

Und zum Rest: Lass doch bitte die Kirche im Dorf und unterstelle keine Straftat, nur weil man es gewagt hat, dich zur Reaktivierungsuntersuchung einzuladen.

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 13. Apr 2023, 13:50
von KlausK
Mobbing wird heute auch nicht mehr ignoriert.
Des weiteren: § 46 BBG Absatz 1 ….Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht. ….
Von regelmäßigen Abständen kann bei mir nicht die Rede sein. Nach über 20 Jahren. Und eine erneute Berufung kommt jetzt doch in Betracht? Also was nun?
Einen Rechtsstreit wird, wenn, dann gegen den Bearbeiter geführt.

Ist natürlich zeitaufwendig und man darf nicht vergessen ‚das System schützt sich selbst‘.

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 13. Apr 2023, 14:02
von Pipapo
Ein Rechtsstreit wird gegen den Dienstherren geführt, nicht gegen den Erfüllungsgehilfen Bearbeiter. Aber war klar, dass jetzt die Ausreden kommen, warum nicht geklagt wird.

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 13. Apr 2023, 14:28
von Dienstunfall_L
@KlausK Deine Gedanken drücken deine Wut aus. Reibe dich nicht zu sehr daran auf. Wenn solche „Umstände des Einzelfalls“ bei dir vorliegen, dann leg diese deinem Dienstherrn schriftlich vor. Ob er sich deiner Sichtweise anschließt, wird sich dann zeigen. Der Gutachter selber entscheidet nicht, ob du zur Überprüfung eingeladen wirst und welche Fragen beantwortet werden sollen, er erhält vom Dienstherrn den Auftrag („Erfüllungsgehilfe“ schreibt Pipapo). Adressat deiner Sichtweise und Argumente ist der Dienstherr und nicht der Arzt.

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 13. Apr 2023, 16:56
von tiefenseer
Klaus K
für jeden, der mit der Reaktivierung konfrontriert wird, gelangt in einen emotionalen Ausnahmezustand.
Daraus eine strafbare Handlung zu konstruieren ist sehr weit her geholt. Allein der subjektive Tatbestand dieser Straftat läßt sich weder ergründen noch belegen. Wen willst du dafür belangen?
Du solltest deinen Fokus darauf legen, alles wichtigen Dokumente( alte und neue Arztbriefe/Gutachten/ärztlichen Stellungenahmen/MRT/CT/Röntgen usw.) zusammen zu tragen und dich mit Hilfe deines behandelnden Arzt auf die anstehende ärztl. Untersuchung vorbereiten.
Es ist auch nicht schlimm, wenn du dir dazu Notizen machst und die mitnimmst. Aushändigen solltest du sie aber nicht.

Ein Strafverfahren bringt niemanden etwas. Auf der Strecke bleibst nur du. Weil dein bereits angschlagenes Nervenkostrüm weitere Einschläge erfährt. Das ist vorprorammierter Stress....

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 6. Jun 2023, 09:49
von KlausK
Mir geht es mittlerweile so schlecht das ich den Untersuchungstermin beim Amtsarzt absagen musste.
Ich hoffe ich zerbreche nicht daran.
Ich werde die Dienststelle darüber berichten.

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 6. Jun 2023, 14:16
von Herm
Also ich hätte den Termin nicht abgesagt..das sorgt ja noch für mehr
Ungewissheit...Und besser wird nichts.
Wovor hast Du überhaupt Angst ?
Du wärst da hingegangen .hättest ruhig und sachlich die Fragen beantwortet
und deine Probleme geschildert.
Amtsarzt ? (Beim Gesundheitamt ?)

Psychisch Erkrankte haben laut Wiso gestern Probleme überhaupt einen
Termin bei Arzt zu bekommen bzw. Therapieplatz.
Monatelange Wartezeiten.

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 6. Jun 2023, 15:06
von Bertha
Hallo,
kann ich so unterschreiben.
Ich war mittlerweile bei 2 Psychiatern, die mich wieder mit Tabletten abgespeist haben. Das kann doch nicht zielführend sein, dass man wieder Psychopharmaka nehmen muss.
Seither bemühe ich mich um einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten, keine Chance. Es wird auf Anfragen nicht mal mehr geantwortet.
Ich bin es auch echt leid von Pontius zu Pilatus zu fahren, beide Psychiater waren jeweils 2 Fahrstunden entfernt.
So langsam läuft mir auch die Zeit weg, dazu kam das ich jetzt 3 Wochen ziemlich heftig an Grippe erkrankt war und nichts bewirken konnte.
Ergo, ich bin ratlos, keine Ahnung was ich dem Gutachter nach der erstellten Frist vorlegen soll.
Liebe Grüße
Bertha

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 6. Jun 2023, 15:15
von Dienstunfall_L
@Bertha Dokumentiere deine Versuche, Maßnahmen, Rezepte, die Schwierigkeiten mit der Wegstrecke etc. und lege das dem Gutachter vor.

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 6. Jun 2023, 17:12
von Herm
Der Psychiater soll einen Kurzbericht schreiben das Du in Behandlung bist und
ein Therapieplatz gesucht wird.

Ich versteh das ganze nicht..warum die Bundesanstalt sich nicht meldet.

Der Gutachter wartet doch nicht 4 Monate bis er sein Gutachten erstellt
hat ..oder hat er das gesagt ? Und die Bundesanstalt weiss von nichts ?

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 6. Jun 2023, 19:36
von Bertha
Hallo nochmal,
Das Gutachten ist gekommen und es ist von vorne bis hinten widersprüchlich.
Die warten wohl tatsächlich die 4 Monate ab um zu schauen ob ich dann einen Befund vorlegen kann.
Die Psychiater behandeln einen nicht mal mehr großartig, bin mir auch nicht sicher ob die einen Bericht ausstellen, aber ich frage mal bei meinem Hausarzt nach ob der was bekommen hat.
Liebe Grüße
Bertha

Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Verfasst: 6. Jun 2023, 19:37
von Bertha
@dienstunfall
Ist alles festgehalten. Hoffe das bringt was.