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Keine Stelle nach Laufbahnprüfung

Verfasst: 24. Mär 2023, 04:07
von collo
Folgendes Problem, mein Sohn hat seine Laufbahnprüfung an der HS Bund erfolgreich bestanden, hat aber bislang keine Stelle gefunden.

Er hatte eine Zusage, die wurde wegen fehlender Haushaltsmittel vor 3 Wochen zurückgezogen, jetzt hängt er in der Luft. Natprluch bewirbt er sich wieder fleißig, aber bis jetzt eben keine Zusagen

Bis 31.3. ist er noch im Vorbereitungsdienst bei der HS Bund, er bekommt auch seine Urkunde an dem Tag feierlich überreicht, aber dann???

Bezüge, Beihilfe, Krankenversicherung, Probezeit, weiß hier jemand Bescheid?

Re: Keine Stelle nach Laufbahnprüfung

Verfasst: 24. Mär 2023, 08:31
von Dienstunfall_L
Welcher KV Status? PKV? Davor GKV? Dann bei der vorherigen GKV Auskunft holen. (Sonst PKV informieren, dass 100% versichert werden.)

Beim Arbeitsamt melden (aus sozialrechtlichen Gründen).

M.W. gibt es eine Frist, die abgewartet wird, ob sich ein Beamtenverhältnis anschließt. Wenn nicht, wird die verbeamtete Zeit nachversichert in der Rentenversicherung (auf Forderung und Zahlung des eigenen Anteils vorbereitet sein). Die DRV fragen.

Re: Keine Stelle nach Laufbahnprüfung

Verfasst: 24. Mär 2023, 09:46
von Lea100
Bei einer Nachversicherung nach Ende eines Beamtenverhältnis zahlt nur der Dienstherr!

Re: Keine Stelle nach Laufbahnprüfung

Verfasst: 24. Mär 2023, 09:53
von Dienstunfall_L
Lea100 hat geschrieben: 24. Mär 2023, 09:46 Bei einer Nachversicherung nach Ende eines Beamtenverhältnis zahlt nur der Dienstherr!
Bist du sicher, dass das für die Zeit BaW zutrifft? Gemeint ist nicht Entlassung eines BaL.
Das war bei mir anders, wenn ich mich nicht furchtbar täusche. Halbe Halbe. Ich kann in der Rentenklärung nachsehen. Das liegt lange zurück. Der Betroffene kann auch DRV fragen oder die Bezügestelle. Das ist sowieso anzuraten.

Re: Keine Stelle nach Laufbahnprüfung

Verfasst: 24. Mär 2023, 14:27
von Lea100
Okay, ich meinte einen Lebenszeitbeamten.

Re: Keine Stelle nach Laufbahnprüfung

Verfasst: 25. Mär 2023, 07:33
von Mainstream1
Hallo,
mal "Aufschub der Nachversicherung" googeln. Bis zu 2 Jahren möglich, wenn man dann nicht wieder verbeamten ist. Das ist ja erstmal das Ziel.
Für die Zeit nach Beendigung der Ausbildung bis zur (neuen) Verbeamtung wäre eine sozialversicherungspflichtuge Beschäftigung als Angestellter (im öffentlichen Dienst) zu empfehlen, da umgeht man das Problem mit der Krankenversicherung.
In der privaten Krankenversicherung die Anwartschaft sichern (muss die Versicherung sowieso anbieten), dann behält man seinen Status und kann die ohne Gesundheitsorüfung wieder aufleben lassen.
Eigentlich alles Dinge, die man im Studium (Beamtenrecht) mitbekommen haben sollte.
Es würde mich sehr wundern, wenn man innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach Laufbahnprüfung keine Beamtenstelle finden würde. Personal wird überall gesucht und aktuell gegen die geburtsstarken Jahrgänge ab 1957/58 in Pension....
Grüße