Beihilfe im Ruhestand
Verfasst: 20. Feb 2023, 09:12
Hier ein Auszug aus der Beihilferegelung für Bundesbeamte:
Bundesbeamte/-innen haben als Pensionäre/-innen im Ruhestand einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%, sodass sie neben der Absicherung der Pflege (PVB) lediglich 30% bei einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung (PKV) abgesichert haben sollten. I
Warum werden dann bei der KVB die beitragssätze für die krankenversicherung nicht entsprechend angepasst?
Bundesbeamte/-innen haben als Pensionäre/-innen im Ruhestand einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%, sodass sie neben der Absicherung der Pflege (PVB) lediglich 30% bei einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung (PKV) abgesichert haben sollten. I
Warum werden dann bei der KVB die beitragssätze für die krankenversicherung nicht entsprechend angepasst?