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Beihilfe im Ruhestand

Verfasst: 20. Feb 2023, 09:12
von Pensionist
Hier ein Auszug aus der Beihilferegelung für Bundesbeamte:
Bundesbeamte/-innen haben als Pensionäre/-innen im Ruhestand einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%, sodass sie neben der Absicherung der Pflege (PVB) lediglich 30% bei einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung (PKV) abgesichert haben sollten. I

Warum werden dann bei der KVB die beitragssätze für die krankenversicherung nicht entsprechend angepasst?

Re: Beihilfe im Ruhestand

Verfasst: 20. Feb 2023, 19:23
von stuntmanmike
wieso sollten sie das nicht werden? du schickst der pkv einfach entsprechende unterlagen, dass du jetzt beihilfe von 70% bekommst und dann wird das angepasst. so war es zumindest bei mir so

Re: Beihilfe im Ruhestand

Verfasst: 21. Feb 2023, 19:36
von Micha0815
Das die Beiträge gleich hoch bleiben steht wahrscheinlich in der Satzung.
Bei der Postbeamtenkrankenkasse ist es jedenfalls genau so.

Re: Beihilfe im Ruhestand

Verfasst: 22. Feb 2023, 11:06
von Hauseltr
Ich gehe davon aus, dass du KVB Mitglied bist. Da ändert sich für dich finanziell nichts. Du zahlst den Beitrag gemäß deiner Besoldungsgruppe.

Die KVB ist überigens keine Krankenversicherung, sondern eine "Krankenversorgung". In einer PKV sind die Beiträge normalerweise höher. Dafür bist du mit 10 % für Arztrechnungen und Arzneimittel dabei. Damit kann ich aber leben, obwohl es im letzten Jahr 475,00 € waren.


KVB: Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV).