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Freistellungsjahr

Verfasst: 17. Feb 2023, 10:37
von Hermania
Guten Morgen,

ich bin Beamtin BW und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, ausgestellt bis 3/24 ( GdB 50).

Meine Frage :

Was passiert, wenn ich ich zeitnah ein Freistellungsjahr mit anschließendem Eintritt in die Pension beantrage, mir aber die

Schwerbehinderteneigenschaften nach Genehmigung aberkannt werden ?

Bleibt die Genehmigung bestehen, da ich nur bei Antragstellung Schwerbehindert sein muss oder kann sich trotzdem noch alles ändern ?

Es wäre nett, wenn mir jemand weitehelfen könnte.

Gruß
Hermania