Kinderbezogener Familienzuschlag DIENSTUNFÄHIGKEIT Hessen ??
Verfasst: 27. Jan 2023, 01:14
Hallöchen an all die eifrigen Leser und schon mal danke an alle die sich die Mühe machen und Zeit nehmen ihr Fachwissen hier als Antwort zu schreiben :
Meine Situation:
Ich bin seit 12,5 Jahren im mittleren Justizdienst (A7 Stufe 5) in einer JVA in Hessen .
Ich habe 2 Kinder für die ich den kinderbezogenen Familienzuschlag erhalte der ja jetzt zum 1.4.2023 nochmal für das erste und zweite Kind mit je 100 Euro zusätzlich vergütet wird.
Mein Dienstherr will mich nach erfolgloser internen Stellenabfrage wegen festgestellter Vollzugsdienstuntauglichkeit und negativ verlaufener ressortübergreifender Stellensuche des HMDJ aufgrund körperlicher Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzen . Nun bin ich erst 39 und seit 12.5 Jahren im Dienst .
Ich habe eine DU Versicherung mit echter DU Klausel die mir 500 Euro monatlich zusätzlich einbringt für den Fall der Fälle.
Nun taucht jedoch eine Frage auf auf die ich keine Antwort finde und eure Hilfe benötige :
Soweit ich herausfinden konnte liegt die Mindespension bei 1866 Euro brutto ? Wie verhält sich das mit dem kinderbezogenen Familienzuschlag? Kommt der auf die mindespension dann noch oben drauf ?
Wäre die Brutto Rechnung so korrekt ?:
1866 Euro plus
+ 3% Erhöhung zum 1.4.2023
+ 246 Euro kinderbezogener Familienzuschlag
+ 200 euro kinderbezogener Familienzuschlag (Erhöhung 1.4.2023)
= Gesamtbrutto
Abzüglich der Steuern aus Steuerklasse 1 (ungefähr 17.2%)
Ich werde ja wahrscheinlich trotz der 12.5 Jahre Dienstzeit nur die Mindestpension von 1866 Euro erhalten ?
Ist das so alles korrekt oder habe ich ein paar Denkfehler?
Für antworten bedanke ich mich
Meine Situation:
Ich bin seit 12,5 Jahren im mittleren Justizdienst (A7 Stufe 5) in einer JVA in Hessen .
Ich habe 2 Kinder für die ich den kinderbezogenen Familienzuschlag erhalte der ja jetzt zum 1.4.2023 nochmal für das erste und zweite Kind mit je 100 Euro zusätzlich vergütet wird.
Mein Dienstherr will mich nach erfolgloser internen Stellenabfrage wegen festgestellter Vollzugsdienstuntauglichkeit und negativ verlaufener ressortübergreifender Stellensuche des HMDJ aufgrund körperlicher Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzen . Nun bin ich erst 39 und seit 12.5 Jahren im Dienst .
Ich habe eine DU Versicherung mit echter DU Klausel die mir 500 Euro monatlich zusätzlich einbringt für den Fall der Fälle.
Nun taucht jedoch eine Frage auf auf die ich keine Antwort finde und eure Hilfe benötige :
Soweit ich herausfinden konnte liegt die Mindespension bei 1866 Euro brutto ? Wie verhält sich das mit dem kinderbezogenen Familienzuschlag? Kommt der auf die mindespension dann noch oben drauf ?
Wäre die Brutto Rechnung so korrekt ?:
1866 Euro plus
+ 3% Erhöhung zum 1.4.2023
+ 246 Euro kinderbezogener Familienzuschlag
+ 200 euro kinderbezogener Familienzuschlag (Erhöhung 1.4.2023)
= Gesamtbrutto
Abzüglich der Steuern aus Steuerklasse 1 (ungefähr 17.2%)
Ich werde ja wahrscheinlich trotz der 12.5 Jahre Dienstzeit nur die Mindestpension von 1866 Euro erhalten ?
Ist das so alles korrekt oder habe ich ein paar Denkfehler?
Für antworten bedanke ich mich