Ruhegehalt und Vordienstzeiten

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dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

AndyO hat geschrieben: 6. Jan 2023, 17:48 Wichtig dabei ist, dass der Abschlag für die Summe von Pension und Rente gilt. D.h. man kann den Abschlag nicht durch Rente kompensieren. Je geringer der Abschlag desto mehr anteilige Rente bleibt. Bei Vollpension sind diese Betrachtungen hinfällig. Mehr wie Vollpension geht ohnehin nicht. Etwaige Rente wird dann mit Renteneintritt vollständig von der Pension abgezogen. D.h. dein Gewinn liegt darin, den Abschlag zu minimieren. Mit 63 und DDU ist er bei dir Null.
....wäre dann die erste Möglichkeit in meinem vorherigen Post...ich ahne Schlimmes. Dann muss ich wohl durchhalten. Aber ungerecht ist wohl ein wenig, oder?

VG
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AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

Was auf der Pensionsseite anerkannt wurde, bekommst du nicht zusätzlich als Rentenfreibetrag anerkannt. Also suchen wir ein Rentenjahr was bei der Pension nicht anerkannt wurde aber nach dem 17 Lebensjahr liegt. Vielleicht vor der NVA-Zeit? Brauchst eigentlich nur deinen Rentenbescheid durchzuforsten. Hast du das gefunden, kannst du mit Rente die 71,75% auffüllen. Der Pensionsabschlag gilt aber für den Gesamtbetrag. Bei einem A12er entspricht ein Jahr etwa 50 Euro. Das macht den Bock nicht fett. Die 10,8% Abzug mit etwa 400 Euro schon eher.
dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Sorry, ich komme nicht mit. Habe von 1986 bis 1990 gearbeitet. Also keine Vordienstzeit. Ca. 4 Jahre. Aber ich sehe echt nicht mehr durch. Du bist da echt besser bestückt. Kann ich mit den 3,5 bis vier Jahren was auffüllen? Ja, A12 ist korrekt.
VG
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Gertrud1927
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
1.Aber nur in etwa ,wg Endstufe, die erste Möglichkeit.
80.55 ist errechneter Höchstsatz. Ist über dem gesetzlichem Höchstsatz darum gekürzt auf gesetzlichen Höchstsatz 71.75 %.
Dann 71,75 %*--- Betrag der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe----= Höchstgrenze. Bei Dir dann minus Versorgungsabschlag ist Deine persönliche Höchstgrenze.
2.Wenn Deine kann/vielleicht Vorzeiten bei den Ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten anerkannt werden bleiben diePunkte/Zeiten auch in der Rente erhalten. Die Rente ist sicher.
AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

Also die 71,75% stehen inkl. Rente bei dir heute schon. D.h. es geht nur noch um den Abschlag. Pension bekommst du natürlich sofort, den etwaigen zusätzlichen Rentenanteil erst mit 66+x. Leg dir besser die 63 parat. Für DDU kann man ohnehin die Krankenakte ein wenig pflegen.
dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Danke an alle für die Infos. Ich checke mal meine Rentenbescheinigung.

VG
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Mainstream1
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von Mainstream1 »

Nur mal am Rande: Um überhaupt eine Rente bei der DRV zu bekommen, braucht es 5 Jahre Mindesversicherungszeit, soweit mir bekannt wäre. 4 Jahre ergäben also 0 Euro Rente.
Also mal nur mit der Pension rechnen.
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AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

Mainstream1 hat geschrieben: 7. Jan 2023, 00:09 Nur mal am Rande: Um überhaupt eine Rente bei der DRV zu bekommen, braucht es 5 Jahre Mindesversicherungszeit, soweit mir bekannt wäre. 4 Jahre ergäben also 0 Euro Rente.
Also mal nur mit der Pension rechnen.
Meinst für seine 3 Jahre NVA wäre nicht geklebt worden? Warst nicht beim Bund? Irgendwas wird er auch noch gelernt haben. Ich schätze hier 8-10 Jahre auf der Rentenbescheinigung. Und das er eine Rentenbescheinigung erhält ist ja schon der Beweis.
dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Ja, ich habe eine Rentenbescheinigung. Ca.400 euro. Hier geht's ja um ruhestandfähige Vordienstzeiten und Verrechnung der restlichen Zeit. Und die ist definitiv da.

VG
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dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Hab mir gestern Abend überlegt, dass ich bis Dezember 24 durchziehe. Dann bin ich 63 und aus allem raus. Meine Beschwerden werden dann warten müssen. Auf jeden Fall hat der Dienstherr auch was davon.

VG
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AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

Krankenstand bedeutet nicht sofort DDU. Es sind nur die Postnachfolgeunternehmen, speziell die Telekom, die Handbücher schreiben, wie man einen Beamten in 6 Monaten in den Vorruhestand bekommt. Wenn du ein paar Monate krank bist, bist du ein paar Monate krank. Dann macht man Reha & BEM und ist bis zur nächsten Runde wieder dienstfähig. Dauert etwa ein halbes Jahr und man kann Luft holen. In einer normalen Behörde schaut man sich das 2 Jahre an bevor der Hammer fällt. Wenn`s die Behörde eilig hat. lässt man se mit einem Anwalt einbremsen. Mit Teildienstfähigkeit bin ich mir unsicher, wie sich das auswirkt. Auch das wäre eine Option wenn die 40 Jahre in trockenen Tüchern sind. Da solltest du mit eurer Personalvertretung reden, ob es bei euch schon solche Fälle gibt.
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

@Andy,

Das wird bestimmt auf diese Weise funktionieren. Bis Dezember 2024 sind es ja nicht mal mehr zwei Jahre. Werde ich schon schaffen.

VG
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Hallo in die Runde,

habe gestern meine Versorgungsauskunft erhalten. Schock!!! Wehrdienst und Studium sind gar nicht erwähnt. Der Diensteintritt in den ÖD beginnt erst am 3. Okt. 1990, obwohl ich schon vorher dabei war. Für beides war aber ein Merkblatt dabei. Somit habe ich 2028 (!) 37 (!) Dienstjahre. Mir fehlen dadurch 5 1/2 Jahre. Ganz toll!

VG
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Mainstream1
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von Mainstream1 »

Hallo,
naja, es fehlen nur 3 Jahre für die maximale Höchstversorgung.
Wehrdienst zählt doch eigentlich immer mit, warum hier nicht? Da würde ich mal nachhaken. Einen Antrag auf Zuerkennung als Ruhegehalt fähige Ersatzzeit kann man m. E. erst stellen, wenn man den Versorgungsbescheid hat oder dann im Widerspruchsverfahren.
Oder, wenn alles nicht hilft:
Auf Antrag kann man auch über das Höchstalter hinaus arbeiten... zwar unangenehm, aber wenn man die Höchstversorgung haben möchte, eine Option

Aber ich würde erstmal schauen, ob evtl. Rentenansprüche bestehen, die die Lücke ausfüllen...bis zur Höchstversorgung wird eine Altersrente nicht auf die Pension angerechnet. Dann können dir die 3 Jahre "egal" sein.

Das Studium wird wohl grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Kommt auch darauf an, ob es für die Laufbahn notwendig war oder nichts damit zu tun hatte.... auch hier mal nachfragen.
Viel Erfolg! Manchmal fehlen auch nur Unterlagen in der Petsonalakte, die für die Versorgungsauskunft ja herangezogen wird. Wäre die einfachste Erklärung.
MS
dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Moin,

der Wehrdienst (vor 10/1990) für Ossis wird nur angerechnet, wenn man zuvor 60 Monate rentenversicherungspflichtig beschäftigt war. Heißt Wartezeit. Ist bei mir aber nicht der Fall. Beim Studium sieht's anders aus. Hier gelten dieselben Richtlinien. Sobald der Wehrdienst als rentenversicherungspflichtig gilt, hätte ich da die Wartezeit zusammen. Außerdem war ich schon vor 10/1990 im ÖD, was auch nicht anerkannt wurde, jedoch anerkannt werden müsste, da ich auch hier die Wartezeit erfüllt habe.

Letztendlich entscheidet das zuständige Landesverwaltungsamt im Rahmen einer Vorwegentscheidung darüber. Die muss ich mir raussuchen und ggf anfechten.

Ein anderer Aspekt ist, dass ich jetzt bei 67,71 % Versorgungssatz liege. Sollte ich aber z.B. erkranken und vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, gilt der damit verminderte Satz als Unterversorgung und wird mit 0,95% für jedes rentenversicherungspflichtige Jahr aufgefüllt. Aber höchstens bis 66,9 %, was nicht mal ein Prozent weniger als der Satz wäre, den ich 2028 erreichen würde!!!! Das Ganze bis zum Eintritt der gesetzlichen Rente in 2028. Nach derzeitigem Stand hätte ich 12 rentenversicherungspflichtige Jahre zusammen. Theoretisch könnte ich damit ca. 11% auffüllen. Wermutstropfen: Für das Nichterreichen der Regelaltersgrenze gibts nochmal ca. 10% Abzüge vom Brutto, nicht vom Regelsatz.

Aus meiner Sicht ein vollkommen krankes System.

VG
Dirk
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