Frühpensionierung - Zustellung der Urkunde - und dann?
Verfasst: 15. Dez 2022, 15:08
Hallo zusammen,
was ist vom Beamten zu tun, wenn er die Urkunde zur Zurruhesetzung bezüglich DDU erhalten hat?
Ich denke an Aspekte wie:
- PKV informieren (von 50% auf 30%)
- Beihilfe informieren? (von 50% auf 70%)
- Dienstherrn/direkten Vorgesetzten informieren oder wird der von der Behörde informiert?
- Woran ist noch zu denken?
Wie ist es zu verstehen, wenn im Schreiben mit der Zurruhesetzungsverfügung kein Termin für eine Wiedervorstellung beim Amtsarzt aufgeführt wird. Eigentlich sei es üblich, einen Termin anzugeben, hieß es bislang. Bedeutet das, dass keine weitere Untersuchung in z. B. 2 oder 3 Jahren angedacht ist oder dass der Beamte einfach nur im Unklaren darüber gelassen wird, wann er wieder vorstellig werden muss?
Teilt gerne auch weitere Informationen mit, die ihr in diesem Kontext für wichtig/beachtenswert haltet.
Vielen Dank im Voraus!
was ist vom Beamten zu tun, wenn er die Urkunde zur Zurruhesetzung bezüglich DDU erhalten hat?
Ich denke an Aspekte wie:
- PKV informieren (von 50% auf 30%)
- Beihilfe informieren? (von 50% auf 70%)
- Dienstherrn/direkten Vorgesetzten informieren oder wird der von der Behörde informiert?
- Woran ist noch zu denken?
Wie ist es zu verstehen, wenn im Schreiben mit der Zurruhesetzungsverfügung kein Termin für eine Wiedervorstellung beim Amtsarzt aufgeführt wird. Eigentlich sei es üblich, einen Termin anzugeben, hieß es bislang. Bedeutet das, dass keine weitere Untersuchung in z. B. 2 oder 3 Jahren angedacht ist oder dass der Beamte einfach nur im Unklaren darüber gelassen wird, wann er wieder vorstellig werden muss?
Teilt gerne auch weitere Informationen mit, die ihr in diesem Kontext für wichtig/beachtenswert haltet.
Vielen Dank im Voraus!