Wiedereinstieg in den Lehrberuf nach Elternzeit
Verfasst: 15. Dez 2022, 07:42
Guten Morgen,
zu folgendem Fall wäre ich dankbar um eine Einschätzung.
Eine Lehrerin (verbeamtet auf Lebenszeit, Bundesland BaWü) ist aktuell in Elternzeit, die bis 07/2023 festgelegt ist. Nun möchte sie wieder in den Lehrberuf einsteigen. Sie hatte vor ihrer Elternzeit in Vollzeit/zu 100% gearbeitet. Nach Verständnis der Lehrerin (und der ihr vorliegenden Formulare) werden Anträge zur „unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung“ jeweils zum neuen Schuljahr wirksam. Somit stellt sie einen Antrag auf unterhälftige Teilzeitbeschäftigung ab dem Schuljahr 2023/24, welches in ihrem Bundesland BaWü im September 2023 beginnt.
Ihre Annahme ist, dass sie im Zeitraum Juli 2023-Beginn Schuljahr 2023/24 in Vollzeit beschäftigt ist. Dies würde in ihrer Situation (wenige Arbeitstage im Juli 2023, danach Sommerferien) einen deutlichen finanziellen Unterschied bedeuten. Genauso ist ihr aber bewusst, dass zukünftige Erhöhungen ihres Stellenanteils (wie bereits in der Vergangenheit erlebt!) ebenfalls erst um nächsten Schuljahr wirksam werden.
Nun erhält sie die Information, dass die beantragte Teilzeitbeschäftigung unmittelbar ab Juli 2023 wirksam werden soll.
Gibt es hier jemanden, der eine solche Situation schon einmal erlebt/begleitet hat und die Entscheidung, dass die Lehrerin unmittelbar in die Teilzeitbeschäftigung geht, einordnen/kommentieren kann?
Dies wäre extrem hilfreich! Ich bin gespannt auf Ihre und Eure Antworten!
zu folgendem Fall wäre ich dankbar um eine Einschätzung.
Eine Lehrerin (verbeamtet auf Lebenszeit, Bundesland BaWü) ist aktuell in Elternzeit, die bis 07/2023 festgelegt ist. Nun möchte sie wieder in den Lehrberuf einsteigen. Sie hatte vor ihrer Elternzeit in Vollzeit/zu 100% gearbeitet. Nach Verständnis der Lehrerin (und der ihr vorliegenden Formulare) werden Anträge zur „unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung“ jeweils zum neuen Schuljahr wirksam. Somit stellt sie einen Antrag auf unterhälftige Teilzeitbeschäftigung ab dem Schuljahr 2023/24, welches in ihrem Bundesland BaWü im September 2023 beginnt.
Ihre Annahme ist, dass sie im Zeitraum Juli 2023-Beginn Schuljahr 2023/24 in Vollzeit beschäftigt ist. Dies würde in ihrer Situation (wenige Arbeitstage im Juli 2023, danach Sommerferien) einen deutlichen finanziellen Unterschied bedeuten. Genauso ist ihr aber bewusst, dass zukünftige Erhöhungen ihres Stellenanteils (wie bereits in der Vergangenheit erlebt!) ebenfalls erst um nächsten Schuljahr wirksam werden.
Nun erhält sie die Information, dass die beantragte Teilzeitbeschäftigung unmittelbar ab Juli 2023 wirksam werden soll.
Gibt es hier jemanden, der eine solche Situation schon einmal erlebt/begleitet hat und die Entscheidung, dass die Lehrerin unmittelbar in die Teilzeitbeschäftigung geht, einordnen/kommentieren kann?
Dies wäre extrem hilfreich! Ich bin gespannt auf Ihre und Eure Antworten!