nee, das Gesetz ist gültig, wenn es der Bundespräsident unterzeichnet und es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.Mainstream1 hat geschrieben: ↑20.11.2023 23:06 "Nach meiner Kenntnis ist das ab sofort.... unverzüglich.."
Besoldungsrunde 2023
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 78
- Registriert: 27.05.2013 14:12
- Behörde: jou, fröher mol
Re: Besoldungsrunde 2023

Gruß
drahtiger Esel

-
- Beiträge: 499
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
-
- Beiträge: 329
- Registriert: 04.05.2023 19:25
- Behörde: BDBOS
- Geschlecht:
Re: Besoldungsrunde 2023
Mainstream1 hat geschrieben: ↑20.11.2023 23:06 "Nach meiner Kenntnis ist das ab sofort.... unverzüglich.."



"Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage kann ohne Vorliegen von besonderen Voraussetzungen (Vitamin-B und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt."
-
- Beiträge: 529
- Registriert: 15.04.2013 17:38
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Ich wollte gerade die Steuerentlastungen für 2024 ausrechnen..aber was erscheint im Rechner:
Die Jahresumstellung 2024 des BMF-Steuerrechners erfolgt erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz (voraussichtlich im I. Quartal 2024).
Klingt ja danach das es in den ersten Monaten 2024 keine Steuerentlastungen gibt..sondern erst später als
Nachzahlung.
Die Jahresumstellung 2024 des BMF-Steuerrechners erfolgt erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz (voraussichtlich im I. Quartal 2024).
Klingt ja danach das es in den ersten Monaten 2024 keine Steuerentlastungen gibt..sondern erst später als
Nachzahlung.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 10.12.2023 19:05
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Hallo zusammen , ich bin Landesbeamter , aber die Tarifabschlüsse von Bund und den Ländern sind recht ähnlich .
Die Frage richtet sich an die Pensionäre unter euch : Die Höhe der 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie richtet sich bei Versorgungsempfängern in prozentualer Abhängigkeit von dem Ruhegehaltssatzes . Gilt dieses auch bei den 200 Euro Lohnerhöhung oder bekommen Versorgungsempfänger beim Bund die vollen 200 Euro ( + 5,5 Prozent ) ?
Die Frage richtet sich an die Pensionäre unter euch : Die Höhe der 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie richtet sich bei Versorgungsempfängern in prozentualer Abhängigkeit von dem Ruhegehaltssatzes . Gilt dieses auch bei den 200 Euro Lohnerhöhung oder bekommen Versorgungsempfänger beim Bund die vollen 200 Euro ( + 5,5 Prozent ) ?
-
- Beiträge: 68
- Registriert: 10.04.2015 09:58
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Genau das würde mich auch interessieren.
-
- Beiträge: 803
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Da es die 200€ tabellenwirksam gibt, heißt das, dass die Besoldungstabellen um diesen Betrag erhöht werden. Versorgungsbezüge gibt es prozentual dieser Tabelle. Also auch x% von 200€.
-
- Beiträge: 68
- Registriert: 10.04.2015 09:58
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Ok, dann bleibt als V.Empfänger das ganze Ergebnis sehr überschaubar.
Danke für die Info.

Danke für die Info.

-
- Beiträge: 20
- Registriert: 02.08.2022 17:42
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Weiß jemand etwas bezüglich der Berechnung der anteiligen Auszahlung der 3000€ Inflationsausgleichszahlung für Versorgungsempfänger? Ich habe irgendwo gelesen, dass im Sinne einer Günstigerprüfung bei Versorgungsempfängern, die regulär weniger als als 65% erdient haben, im Sinne der Günstigerprüfung der Satz von 65% für die Berechnung der Sonderzahlung zugrundegelegt werden müsste.
Ich freue mich über fundierte Rückmeldungen.
Die Summe 65% stammt aus dieser Gesetzesgrundlage:
,,Demnach beträgt das Ruhegehalt entweder mindestens 35 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge oder mindestens 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A4."
Ich freue mich über fundierte Rückmeldungen.
Die Summe 65% stammt aus dieser Gesetzesgrundlage:
,,Demnach beträgt das Ruhegehalt entweder mindestens 35 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge oder mindestens 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A4."
-
- Beiträge: 20
- Registriert: 02.08.2022 17:42
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Vielleicht habe ich mich im vorangegangenen Post etwas missverständlich ausgedrückt. Daher eine ergänzende Erklärung meiner Frage:
Bei Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz 65 % und demnach werden auch anteilig 65% der Inflationsprämie für diese Versorgungsempfänger gewährt. Der Versorgungsempfänger, der nun nicht die Mindestversorgung erhält, sondern beispielsweise 56% erdient hat, würde demnach nur anteilig 56% der Inflationsprämie erhalten und wäre damit schlechter gestellt als derjenige, der die Mindestversorgung erhält. Daher müsste - im Sinne einer Günstigerprüfung - auch diesem Versorgungsempfänger (trotz der nur erdienten 56%) eine anteilige Zahlung der Inflationsprämie von 65% gewährt werden. So die Theorie.
Erneute die Frage: Wer hat fundierte/belastbare Informationen hierzu?
Bei Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz 65 % und demnach werden auch anteilig 65% der Inflationsprämie für diese Versorgungsempfänger gewährt. Der Versorgungsempfänger, der nun nicht die Mindestversorgung erhält, sondern beispielsweise 56% erdient hat, würde demnach nur anteilig 56% der Inflationsprämie erhalten und wäre damit schlechter gestellt als derjenige, der die Mindestversorgung erhält. Daher müsste - im Sinne einer Günstigerprüfung - auch diesem Versorgungsempfänger (trotz der nur erdienten 56%) eine anteilige Zahlung der Inflationsprämie von 65% gewährt werden. So die Theorie.
Erneute die Frage: Wer hat fundierte/belastbare Informationen hierzu?
-
- Beiträge: 329
- Registriert: 04.05.2023 19:25
- Behörde: BDBOS
- Geschlecht:
Re: Besoldungsrunde 2023
In der Drucksache des Bundestages (20/9348) zum Gesetzesentwurf des BBVAnpÄndG 2023/2024 heißt es in der noch nicht redigierten Vorabfassung:
"Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern der Fall war."
Liest sich für mich so, dass es wurscht ist, aufgrund welcher Tatsache man seinen Anteilssatz erhalten hat. Wichtig ist nur, wie hoch er ist. D.h. dann natürlich, dass jemand, der nur 35% seiner Dienstbezüge bekommt, weil dies mehr ist, als 65% der Endstufe von A4, auch nur 35% der Inflationsprämie erhält.
Grob überschlagen betrifft das also Beamte ab A12-Stufe 7, A13-Stufe 4, A14-Stufe 3 usw. mit Mindestpension.
"Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern der Fall war."
Liest sich für mich so, dass es wurscht ist, aufgrund welcher Tatsache man seinen Anteilssatz erhalten hat. Wichtig ist nur, wie hoch er ist. D.h. dann natürlich, dass jemand, der nur 35% seiner Dienstbezüge bekommt, weil dies mehr ist, als 65% der Endstufe von A4, auch nur 35% der Inflationsprämie erhält.
Grob überschlagen betrifft das also Beamte ab A12-Stufe 7, A13-Stufe 4, A14-Stufe 3 usw. mit Mindestpension.
-
- Beiträge: 329
- Registriert: 04.05.2023 19:25
- Behörde: BDBOS
- Geschlecht:
Re: Besoldungsrunde 2023
Fun Fact (gerade von einem Bekannten einen entsprechenden Elterngeldbescheid gesehen):
Eine echte Besoldungserhöhung wäre bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt worden. Die Inflationsprämie, die steuerfrei ausgezahlt wird, zählt in diesem Sinne als Sonderzahlung und bleibt daher außen vor.
Danke für die Nullrunde kann ich da nur sagen!
Eine echte Besoldungserhöhung wäre bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt worden. Die Inflationsprämie, die steuerfrei ausgezahlt wird, zählt in diesem Sinne als Sonderzahlung und bleibt daher außen vor.
Danke für die Nullrunde kann ich da nur sagen!

-
- Beiträge: 803
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Das warumd ist doch bei jeder Prämie so und ist nichts Neues.
-
- Beiträge: 329
- Registriert: 04.05.2023 19:25
- Behörde: BDBOS
- Geschlecht:
Re: Besoldungsrunde 2023
Neu ist es nicht. Aber alle, die hier die Einmalzahlungen ach so hoch gelobt haben, merken jetzt vielleicht auch mal, dass es sich schlicht und einfach um eine verkappte Nullrunde handelte.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 19.12.2023 12:28
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Da stellt sich mir die Frage, wie lange es noch dauert, bis dieses Gesetzt im Bundesgesetzblatt, nach erfolgter Unterschrift, verkündet wird? Die Ruhegehaltsfähigkeit tritt nämlich erst nach Verkündung des Gesetzes in Kraft und das könnte ja auch schließlich erst März 2024 sein…Drahtesel hat geschrieben: ↑21.11.2023 16:39nee, das Gesetz ist gültig, wenn es der Bundespräsident unterzeichnet und es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.Mainstream1 hat geschrieben: ↑20.11.2023 23:06 "Nach meiner Kenntnis ist das ab sofort.... unverzüglich.."