Frist Therapie-Antrag bei Ehegatten
Verfasst: 5. Sep 2022, 13:34
Hallo zusammen,
der Sachverhalt ist insgesamt recht komplex, ich versuche ihn mal auf den Punkt zu bringen.
Nach dem LBG Schleswig-Holstein haben Ehegatten Anspruch auf Beihilfe, wenn im Vor-Vorjahr die Einkommensgrenze nicht "gerissen" wurde. Das Einkommen für 2020 steht faktisch ja erst am 1.1.2021 und eigentlich erst mit rechtskräftigem Steuerbescheid im Laufe 2021 oder 2022 fest.
Mein Mann hat bereits Mitte 2020 eine Verhaltenstherapie begonnen. Da zu diesem Zeitpunkt noch davon auszugehen war, dass er nachträglich in 2020 noch zusätzliche Einkünfte erhält, war an Beihilfe gar nicht zu denken. (Die Einkünfte kamen aber nicht, die Sache liegt mittlerweile vor Gericht und wird dann ggf. nur die Einkünfte 2023 oder 2024 betreffen - ab 2020 ist er nun jedenfalls doch beihilfeberechtigt).
Einen Antrag auf Bewilligung der Therapie bei der Beihilfe hat er also nicht gestellt. Deshalb will die Beihilfe die Kosten nun nicht übernehmen will. (Die PKV übernimmt die Kosten auch ohne Gutachterverfahren).
Nun die Frage: Wie soll man denn einen Antrag stellen, wenn man zu dem Zeitpunkt noch garnicht weiß, ob man überhaupt berechtigt ist??? Klar, man DARF die Rechnungen bei der Beihilfe einreichen (auf Widerruf).
Aber bei der Therapie ergibt sich dann ja letztlich eine Pflicht?!? Finde das höchst unlogisch und wollte mal nach euren Erfahrungen fragen...
Vielen Dank!
Kati
der Sachverhalt ist insgesamt recht komplex, ich versuche ihn mal auf den Punkt zu bringen.
Nach dem LBG Schleswig-Holstein haben Ehegatten Anspruch auf Beihilfe, wenn im Vor-Vorjahr die Einkommensgrenze nicht "gerissen" wurde. Das Einkommen für 2020 steht faktisch ja erst am 1.1.2021 und eigentlich erst mit rechtskräftigem Steuerbescheid im Laufe 2021 oder 2022 fest.
Mein Mann hat bereits Mitte 2020 eine Verhaltenstherapie begonnen. Da zu diesem Zeitpunkt noch davon auszugehen war, dass er nachträglich in 2020 noch zusätzliche Einkünfte erhält, war an Beihilfe gar nicht zu denken. (Die Einkünfte kamen aber nicht, die Sache liegt mittlerweile vor Gericht und wird dann ggf. nur die Einkünfte 2023 oder 2024 betreffen - ab 2020 ist er nun jedenfalls doch beihilfeberechtigt).
Einen Antrag auf Bewilligung der Therapie bei der Beihilfe hat er also nicht gestellt. Deshalb will die Beihilfe die Kosten nun nicht übernehmen will. (Die PKV übernimmt die Kosten auch ohne Gutachterverfahren).
Nun die Frage: Wie soll man denn einen Antrag stellen, wenn man zu dem Zeitpunkt noch garnicht weiß, ob man überhaupt berechtigt ist??? Klar, man DARF die Rechnungen bei der Beihilfe einreichen (auf Widerruf).
Aber bei der Therapie ergibt sich dann ja letztlich eine Pflicht?!? Finde das höchst unlogisch und wollte mal nach euren Erfahrungen fragen...
Vielen Dank!
Kati