Regelung zu wahlärztlicher Leistung Chefarzt
Verfasst: 11. Aug 2022, 12:12
Hallo liebe Community,
habe nur eine kurze Frage:
Chefarztbehandlung ist eine wahlärztliche Leistung. In einem Merkblatt zur Beihilfe in Bayern habe ich nun gelesen, dass bei einer gewählten Chefarztbehandlung die Beihilfe eine "Eigenbeteiligung" in Höhe von 25 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus verlangt. Habe da ein grundlegendes Verständnisproblem:
1. Heißt das, dass die Beihilfe den Anteil der Chefarztrechnung (z.B. 600 Euro) voll übernimmt und dann von mir 25 Euro pro Tag verlangt/25 weniger bezahlt? Also bei einem 3-tägigen Aufenthalt zahlt die Beihilfe die 525 Euro und ich 75 Euro?
2. Oder zahlt die Beihilfe von der Chefarztrechnung nur 25 Euro pro Tag? Also, wenn die Rechnung des Chefarztes 600 Euro bei drei Tagen ausmacht, zahlt die Beihilfe dann nur 75 Euro und ich den Rest von 525 Euro?
Welcher Fall trifft zu? Fall 1 oder Fall 2? Ich meine Fall 1.
Vielen Dank für eure Mühe und Zeit
Manfred
habe nur eine kurze Frage:
Chefarztbehandlung ist eine wahlärztliche Leistung. In einem Merkblatt zur Beihilfe in Bayern habe ich nun gelesen, dass bei einer gewählten Chefarztbehandlung die Beihilfe eine "Eigenbeteiligung" in Höhe von 25 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus verlangt. Habe da ein grundlegendes Verständnisproblem:
1. Heißt das, dass die Beihilfe den Anteil der Chefarztrechnung (z.B. 600 Euro) voll übernimmt und dann von mir 25 Euro pro Tag verlangt/25 weniger bezahlt? Also bei einem 3-tägigen Aufenthalt zahlt die Beihilfe die 525 Euro und ich 75 Euro?
2. Oder zahlt die Beihilfe von der Chefarztrechnung nur 25 Euro pro Tag? Also, wenn die Rechnung des Chefarztes 600 Euro bei drei Tagen ausmacht, zahlt die Beihilfe dann nur 75 Euro und ich den Rest von 525 Euro?
Welcher Fall trifft zu? Fall 1 oder Fall 2? Ich meine Fall 1.
Vielen Dank für eure Mühe und Zeit
Manfred