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Besoldung höherwertige Tätigkeit

Verfasst: 5. Jul 2022, 12:51
von Chris123
Guten Tag,

ich bin seit dem 05.07.2021 A8.

Ich bin auf meinem Dienstposten als A6 gestartet und durchgelaufen bis A8.

Zum 1. Februar 2022 bin ich in eine andere Verwendung gewechselt um das Personalentwicklungskonzept für Bundesbeamte (Bundeswehr) zu erfüllen.

Ich wusste das in meiner alten Verwendung eine A9 ausgeschrieben wird und mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass sich niemand darauf bewirbt.

Also habe ich mich aus meiner neuen Verwendung sofort zurück in mein altes Team, auf die A9 beworben und bin jetzt seit 01.07.2022 in meiner alten Verwendung, aber jetzt auf dem A9 Dienstposten.
Laut Entwicklungskonzept muss ich noch 2 Jahre warten bis ich die Urkunde A9 bekomme. Gibt es da keine Hintertür oder zumindest dass man nach A9 bezahlt wird, weil man ja schon die höherwertigen Tätigkeiten macht?

Vielen Dank für euer Fachwissen ;)

Re: Besoldung höherwertige Tätigkeit

Verfasst: 5. Jul 2022, 14:19
von Pipapo
Nein.

Re: Besoldung höherwertige Tätigkeit

Verfasst: 6. Jul 2022, 00:16
von Beamter132465
Nein es gibt keinen Anspruch auf (schnelle) Beförderung.
Ebenso gibt es keine Zulage oder ähnliches (wie im Tarifbereich) für die Übernahme höherwertigerer Tätigkeiten.

Re: Besoldung höherwertige Tätigkeit

Verfasst: 6. Jul 2022, 13:04
von Chris123
Danke (für die ausführliche Antwort)

👍🏼

Re: Besoldung höherwertige Tätigkeit

Verfasst: 14. Jul 2022, 18:19
von J.W.2802
Hallo zusammen, hoffe ich bin hier richtig, aber ich möchte nur sichergehen alles richtig verstanden zu haben. Wenn ich also jetzt einen Posten mit A9 habe und mich nun bei einer anderen Bundesbehörde auf einen Posten der mit A11 ausgeschrieben wird bewerbe, dann bekomme ich bei erfolgreicher Einstellung also trotzdem “nur” A9? Über eine Antwort wäre ich unheimlich dankbar. LG

Re: Besoldung höherwertige Tätigkeit

Verfasst: 14. Jul 2022, 18:51
von Pipapo
J.W.2802 hat geschrieben: 14. Jul 2022, 18:19 Hallo zusammen, hoffe ich bin hier richtig, aber ich möchte nur sichergehen alles richtig verstanden zu haben. Wenn ich also jetzt einen Posten mit A9 habe und mich nun bei einer anderen Bundesbehörde auf einen Posten der mit A11 ausgeschrieben wird bewerbe, dann bekomme ich bei erfolgreicher Einstellung also trotzdem “nur” A9? Über eine Antwort wäre ich unheimlich dankbar. LG
Ja, so ist es. Erst A9, dann wirst du irgendwann nach A10 befördert und besoldet und irgendwann später kommt dann die Beförderung und Besoldung nach A11. Einfach mal in die Laufbahnverordnung Bund kucken.

Re: Besoldung höherwertige Tätigkeit

Verfasst: 14. Jul 2022, 19:31
von J.W.2802
Super, danke für die Antwort. Durch die BLV bin ich leider nicht schlauer geworden, da dort ja nur steht:
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 32 Voraussetzungen einer Beförderung
Eine Beamtin oder ein Beamter kann befördert werden, wenn
1.
sie oder er nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt worden ist,
2.
im Fall der Übertragung einer höherwertigen Funktion die Eignung in einer Erprobungszeit nachgewiesen wurde und
3.
kein Beförderungsverbot vorliegt.

Und das wäre ja der Fall, da durch die Bewerbung sowohl ein Auswahlverfahren zur Eignung etc. durchgeführt wurde und es eine höherwertige Funktion wäre.

Deshalb war mir nicht ganz klar warum eine Beförderung auf A11 nicht möglich wäre. Bin aber auch noch ganz neu im ganzen Beamtentum und daher um Hilfe und Klarstellung dankbar. Von daher nochmals vielen Dank für die Info.