Bei Dienstunfähigkeit Beihilfesatz nur 50 % ?
Verfasst: 13. Jun 2022, 09:41
Ich bin seit dem 01.10.2021 in den Ruhestand versetzt worden und zwar aus gesundheitlichen Gründen. Dagegen wurde beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Mein Familienstand ist ledig und ohne Kinder.
Seit dem 01.01.2022 erhalte ich eine Besoldung nach § 52 Abs. 4 Satz 3 SächsBG, Dies wird mit der Überschrift "Außertarifliches Gehalt" und dem Bezug zu dem vorgenannten Gesetz von meinem (früheren) Dienstelle gezahlt. Eine Berechnung, wie sich diese Zahlung errechnet, habe ich im Übrigen nicht erhalten. Ich bin lediglich im Besitz diverser Besoldungsabrechnungen, ohne eine nähere Erläuterung der Zusammensetzung des Zahlungsbetrages.
Ich bin davon ausgegangen, dass mit Eintritt der Dienstunfähigkeit der Versorgungsverband die Zahlung übernimmt und sich der Beihilfesatz von 50% auf 70 % erhöht. Jedoch erhalte ich trotz der Versetzung in den Ruhestand weiterhin nur 50 % Beihilfe. Der Versorgungsverband führt mich unverändert als "aktiven Beamten". Somit muss ich mich ergänzend/beihilfekonform mit 50 % privat krankenversichern, was in Anbetracht eines Versorgungsabschlages in Höhe von 10,8 % und dem nicht erreichten höchstmöglichen Ruhegehaltssatzes durchaus eine wesentliche finanzielle Mehrbelastung ist.
Auf Nachfragen zum Sachverhalt beim Versorgungsverband erhalte ich keine Antwort. VERDI (DGB Rechtsschutz) habe ich dazu ebenfalls angefragt. Hier ist man offensichtlich z. Z. dazu geneigt, diesen Sachverhalt als gegeben hinzunehmen.
Ergo: I need helph.
Seit dem 01.01.2022 erhalte ich eine Besoldung nach § 52 Abs. 4 Satz 3 SächsBG, Dies wird mit der Überschrift "Außertarifliches Gehalt" und dem Bezug zu dem vorgenannten Gesetz von meinem (früheren) Dienstelle gezahlt. Eine Berechnung, wie sich diese Zahlung errechnet, habe ich im Übrigen nicht erhalten. Ich bin lediglich im Besitz diverser Besoldungsabrechnungen, ohne eine nähere Erläuterung der Zusammensetzung des Zahlungsbetrages.
Ich bin davon ausgegangen, dass mit Eintritt der Dienstunfähigkeit der Versorgungsverband die Zahlung übernimmt und sich der Beihilfesatz von 50% auf 70 % erhöht. Jedoch erhalte ich trotz der Versetzung in den Ruhestand weiterhin nur 50 % Beihilfe. Der Versorgungsverband führt mich unverändert als "aktiven Beamten". Somit muss ich mich ergänzend/beihilfekonform mit 50 % privat krankenversichern, was in Anbetracht eines Versorgungsabschlages in Höhe von 10,8 % und dem nicht erreichten höchstmöglichen Ruhegehaltssatzes durchaus eine wesentliche finanzielle Mehrbelastung ist.
Auf Nachfragen zum Sachverhalt beim Versorgungsverband erhalte ich keine Antwort. VERDI (DGB Rechtsschutz) habe ich dazu ebenfalls angefragt. Hier ist man offensichtlich z. Z. dazu geneigt, diesen Sachverhalt als gegeben hinzunehmen.
Ergo: I need helph.