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BEM

Verfasst: 21. Mai 2022, 11:57
von Renate123
Welche Tage zählen für die Berechnung zum BEM-Gespräch dazu? Auch Eltern-Kind-Kur? Wo kann man das nachlesen?

Re: BEM

Verfasst: 21. Mai 2022, 16:49
von BalBund
Grundsätzlich zählen alle Tage dazu, an denen Arbeitsunfähigkeit bestand. Ein kurzer Ausflug zu Google sagt mir, dass hierzu auch Eltern-Kind Kuren zählen, da diese ebenfalls auch die Entgeltfortzahlung wirken (bei nicht beamteten Kolleg:innen)

Sprich: 42 Tage in 12 Monaten und die Einladung kommt, auch wenn die Kur davon 21-28 "verschuldet" hat.

Die Deutsche Rentenversicherung hat hierzu sehr gut strukturierte Seiten und eine hilfreiche Hotline.

Re: BEM

Verfasst: 21. Mai 2022, 17:18
von Renate123
Du schreibst, das gilt nur bei nicht beamteten Kollegen. Und wie ist es bei Beamten?

Re: BEM

Verfasst: 22. Mai 2022, 00:55
von BalBund
Das "gilt nicht" bezog sich allein auf die Entgeltfortzahlung, davon ist der Beamte ja per se nicht betroffen.
Ansonsten gelten die Regelungen analog.

Re: BEM

Verfasst: 22. Mai 2022, 01:00
von BalBund
Das "gilt nicht" bezog sich allein auf die Entgeltfortzahlung, davon ist der Beamte ja per se nicht betroffen.
Ansonsten gelten die Regelungen analog.

Re: BEM

Verfasst: 23. Mai 2022, 14:12
von Mainstream1
Wenn die 6 Wochen die letzten Jahre zuvor nicht überschritten wurden, dann kann das auch ausbleiben, wenn es in einem Jahr mal 7 Wochen sind.
Das BEM wurde doch sonst auch telefonisch durchgeführ oder halt mit Abstand..... das galt zumindest von April 2020 an ab sofort, ich meine unverzüglich.