Anerkennung der Dienstanfängerzeit als ruhegehaltsfähig
Verfasst: 25. Apr 2022, 14:06
Liebe Forenteilnehmer,
ich bin 1987 beim Landkreis Leer als sogenannter "Dienstanfänger" im mittleren Dienst angefangen. Diese Dienstanfängerzeit betrug zwei Jahre.
Aufgrund einer länger andauernden Erkrankung habe ich eine Versorgungsauskunft bei der NVK angefordert. Dort wurden diese zwei Jahre nicht berücksichtigt, weil sie gemäß der APVO mittlerer Dienst für Realschlabsolventen nicht vorgeschrieben war. Ich habe der Sachbearbeiterin erläutert, dass es bei unserer Behörde gängige Praxis war (unabhängig vom Schulabschluss) diese Dienstanfängerzeit vorzuschalten. Diese Praxis wurde über 20 Jahre lang so betrieben.
Eine Anerkennung dieser zwei Jahre wird noch einmal geprüft, wenn meine Behörde bestätigt, dass allgemein und über Jahre so verfahren wurde.
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich war eigentlich fest davon ausgegangen, dass diese zwei Jahre mitzählen. Gerade bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit macht sich das bei der Berechnung der Pension bemerkbar.
Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe.
ich bin 1987 beim Landkreis Leer als sogenannter "Dienstanfänger" im mittleren Dienst angefangen. Diese Dienstanfängerzeit betrug zwei Jahre.
Aufgrund einer länger andauernden Erkrankung habe ich eine Versorgungsauskunft bei der NVK angefordert. Dort wurden diese zwei Jahre nicht berücksichtigt, weil sie gemäß der APVO mittlerer Dienst für Realschlabsolventen nicht vorgeschrieben war. Ich habe der Sachbearbeiterin erläutert, dass es bei unserer Behörde gängige Praxis war (unabhängig vom Schulabschluss) diese Dienstanfängerzeit vorzuschalten. Diese Praxis wurde über 20 Jahre lang so betrieben.
Eine Anerkennung dieser zwei Jahre wird noch einmal geprüft, wenn meine Behörde bestätigt, dass allgemein und über Jahre so verfahren wurde.
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich war eigentlich fest davon ausgegangen, dass diese zwei Jahre mitzählen. Gerade bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit macht sich das bei der Berechnung der Pension bemerkbar.
Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe.