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Anerkennung der Dienstanfängerzeit als ruhegehaltsfähig

Verfasst: 25. Apr 2022, 14:06
von Tecis
Liebe Forenteilnehmer,

ich bin 1987 beim Landkreis Leer als sogenannter "Dienstanfänger" im mittleren Dienst angefangen. Diese Dienstanfängerzeit betrug zwei Jahre.
Aufgrund einer länger andauernden Erkrankung habe ich eine Versorgungsauskunft bei der NVK angefordert. Dort wurden diese zwei Jahre nicht berücksichtigt, weil sie gemäß der APVO mittlerer Dienst für Realschlabsolventen nicht vorgeschrieben war. Ich habe der Sachbearbeiterin erläutert, dass es bei unserer Behörde gängige Praxis war (unabhängig vom Schulabschluss) diese Dienstanfängerzeit vorzuschalten. Diese Praxis wurde über 20 Jahre lang so betrieben.
Eine Anerkennung dieser zwei Jahre wird noch einmal geprüft, wenn meine Behörde bestätigt, dass allgemein und über Jahre so verfahren wurde.
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich war eigentlich fest davon ausgegangen, dass diese zwei Jahre mitzählen. Gerade bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit macht sich das bei der Berechnung der Pension bemerkbar.
Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe.

Re: Anerkennung der Dienstanfängerzeit als ruhegehaltsfähig

Verfasst: 1. Aug 2022, 23:57
von AngelaM
Hallo Tecis, ich bin gerade über deine Frage gestolpert….darf ich fragen, wie das Ganze bei dir ausgegangen ist? Ich stecke im Moment in einer ähnlichen Situation. Ich bin nach neun Jahren im Angestelltenverhältnis, nach einem Lehrgang mit abschließender Prüfung zur Beamtin mD ernannt worden. Meine 3-jährige Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei dem gleichen Dienstherren wird nicht angerechnet, mit der Begründung, sie sei für den mittleren Dienst, aufgrund meines Realschulabschlußes, nicht notwendig gewesen. Mein Widerspruch wurde gerade abgelehnt und nun steht nur noch der Klageweg offen.
Würde mich über eine Info über deine weiteren Erfahrung sehr freuen.
Einen schönen Abend noch, Gruß Angela