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Nebentätigkeit

Verfasst: 10. Mai 2009, 20:10
von Mulder
Gibt es eigentlich durch das DNeuG Änderung in Bezug auf die Nebentätigkeit?

Gilt eigentlich immer noch für die "allgemein erteilte Genehmigung" die Begrenzung auf ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und die 100 Euro Grenze im Monat?

siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/bnv/__5.html

Weil in einer Broschüre des BMI nix dazu drinsteht. hier Seite 23 http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/cont ... ilzeit.pdf Oder gibt es bei Teilzeitbeschäftigung und Nebentätigkeit Unterschiede?

Zeitlich würde ich im Limit liegen, aber die 100 Euro im Monat würde ich um ein Vielfaches übersteigen.