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Beihilfe Bund: Bescheinigung Kind krank

Verfasst: 24. Mär 2022, 12:06
von AlexBund
Hallo liebes Forum,

eine Beihilfefrage:

Die zuständige Beihilfestelle hat sich geändert und plötzlich werden die Kosten für die Kind-Krank-braucht-Betreuung-Bescheinigung für meinen Sohn nicht mehr übernommen. Es wird GOÄ 70 abgerechnet, laut Beihilfestelle kann dies nur in Ausnahmefällen übernommen werden und bei Dienstunfähigkeitsbescheinigungen von aktiven Beamten.

Da mein Sohn mit 3 Jahren kein aktiver Beamter ist, wird es nicht übernommen.

Ein Blick in die Bundes-Beihilfeverordnung sagt:

§8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
(1) Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen
3. für ärztliche (..) Bescheinigungen für berücksichtigungsfähige Personen mit Ausnahme medizinisch notwendiger Bescheinigungen.

Eine solche Bescheinigung wäre doch medizinisch notwendig aus Sicht des Kindes, da ansonsten die Betreuung nicht möglich wäre. Genau genommen ist es ja eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Betreuung.
Der Dienstherr verlangt explizit eine solche Bescheinigung, ansonsten erfolgt keine Freistellung.

Mich wundert es insbesondere, weil die alte Beihilfestelle die Bescheinigung anstandslos übernommen hat (offensichtlich nach der gleichen Bundes-Beihilfeverordnung).

Es handelt sich zwar nicht um große Beträge, aber bei häufigerer Krankheit läppert es sich natürlich.

Wird es bei euch übernommen oder auch abgelehnt?
Kann man sinnvoll etwas dagegen tun?

Viele Grüße
Alex

Re: Beihilfe Bund: Bescheinigung Kind krank

Verfasst: 24. Mär 2022, 16:44
von Spee
Inwiefern ist es für das Kind medizinisch notwendig, dass es betreut wird? Warum muss dich der Dienstherr dafür freistellen anstatt dass du Urlaub oder Überstunden benutzt?

Re: Beihilfe Bund: Bescheinigung Kind krank

Verfasst: 24. Mär 2022, 17:16
von Torquemada
Spee hat geschrieben: 24. Mär 2022, 16:44 Inwiefern ist es für das Kind medizinisch notwendig, dass es betreut wird? Warum muss dich der Dienstherr dafür freistellen anstatt dass du Urlaub oder Überstunden benutzt?
Das ist nicht die Frage. Der gesetzliche Anspruch ist da.

Re: Beihilfe Bund: Bescheinigung Kind krank

Verfasst: 26. Mär 2022, 00:23
von BalBund
Zunächst einmal: Die Aussage von Tumnus ist nicht korrekt. Beamte haben je nach Familienstand für 2022 zwischen 20 und 40 Tagen für die Betreuung, vgl. § 21 Abs. 2a SUrlV.

Zum anderen: Die Abrechnung nach Ziffer 70 GOÄ ist nicht zu beanstanden, allerdings bei guten Ärzten unüblich. Wer der Ansicht ist, die Eltern dafür um 5,36 Euro erleichtern zu müssen macht irgendetwas falsch in seiner Praxis. Vielleicht einfach mal ansprechen?

Ansonsten gilt, dass eine gute Beihilfeergänzungsversicherung hier die Kosten übernehmen sollte, denn eine medizinisch notwendige Bescheinigung ist es, anders als von Alex angenommen eben nicht. Solcherlei Bescheinigungen wären z.B. ein Allergiepass, ein Impfausweis, oder bestimmte für die Kita/Schule erforderliche Dokumentationen. Die werden ebenfalls über GOÄ Ziffer 70 abgerechnet, haben aber einen anderen Charakter.

Re: Beihilfe Bund: Bescheinigung Kind krank

Verfasst: 31. Mär 2022, 12:32
von AlexBund
Besten Dank für die Antworten.

Überrascht war ich überwiegend, da es bislang anstandslos übernommen wurde.
Ich bin dann mal gespannt, was die Krankenversicherung sagt und ob diese es übernimmt. Ansonsten spreche ich tatsächlich für zukünftige Abrechnungen mal mit der Praxis.

Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Sonderurlaub für kranke Kinder wollte ich damit nicht lostreten :-)