Beihilfe Bund: Bescheinigung Kind krank
Verfasst: 24. Mär 2022, 12:06
Hallo liebes Forum,
eine Beihilfefrage:
Die zuständige Beihilfestelle hat sich geändert und plötzlich werden die Kosten für die Kind-Krank-braucht-Betreuung-Bescheinigung für meinen Sohn nicht mehr übernommen. Es wird GOÄ 70 abgerechnet, laut Beihilfestelle kann dies nur in Ausnahmefällen übernommen werden und bei Dienstunfähigkeitsbescheinigungen von aktiven Beamten.
Da mein Sohn mit 3 Jahren kein aktiver Beamter ist, wird es nicht übernommen.
Ein Blick in die Bundes-Beihilfeverordnung sagt:
§8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
(1) Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen
3. für ärztliche (..) Bescheinigungen für berücksichtigungsfähige Personen mit Ausnahme medizinisch notwendiger Bescheinigungen.
Eine solche Bescheinigung wäre doch medizinisch notwendig aus Sicht des Kindes, da ansonsten die Betreuung nicht möglich wäre. Genau genommen ist es ja eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Betreuung.
Der Dienstherr verlangt explizit eine solche Bescheinigung, ansonsten erfolgt keine Freistellung.
Mich wundert es insbesondere, weil die alte Beihilfestelle die Bescheinigung anstandslos übernommen hat (offensichtlich nach der gleichen Bundes-Beihilfeverordnung).
Es handelt sich zwar nicht um große Beträge, aber bei häufigerer Krankheit läppert es sich natürlich.
Wird es bei euch übernommen oder auch abgelehnt?
Kann man sinnvoll etwas dagegen tun?
Viele Grüße
Alex
eine Beihilfefrage:
Die zuständige Beihilfestelle hat sich geändert und plötzlich werden die Kosten für die Kind-Krank-braucht-Betreuung-Bescheinigung für meinen Sohn nicht mehr übernommen. Es wird GOÄ 70 abgerechnet, laut Beihilfestelle kann dies nur in Ausnahmefällen übernommen werden und bei Dienstunfähigkeitsbescheinigungen von aktiven Beamten.
Da mein Sohn mit 3 Jahren kein aktiver Beamter ist, wird es nicht übernommen.
Ein Blick in die Bundes-Beihilfeverordnung sagt:
§8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
(1) Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen
3. für ärztliche (..) Bescheinigungen für berücksichtigungsfähige Personen mit Ausnahme medizinisch notwendiger Bescheinigungen.
Eine solche Bescheinigung wäre doch medizinisch notwendig aus Sicht des Kindes, da ansonsten die Betreuung nicht möglich wäre. Genau genommen ist es ja eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Betreuung.
Der Dienstherr verlangt explizit eine solche Bescheinigung, ansonsten erfolgt keine Freistellung.
Mich wundert es insbesondere, weil die alte Beihilfestelle die Bescheinigung anstandslos übernommen hat (offensichtlich nach der gleichen Bundes-Beihilfeverordnung).
Es handelt sich zwar nicht um große Beträge, aber bei häufigerer Krankheit läppert es sich natürlich.
Wird es bei euch übernommen oder auch abgelehnt?
Kann man sinnvoll etwas dagegen tun?
Viele Grüße
Alex