Verschwiegenheit zwischen Amtsarzt, Dienstherr und Beamten
Verfasst: 5. Mär 2022, 18:05
Wenn Beamte wegen einer längeren Krankschreibung zum Amtsarzt müssen, wird ja der Amtsarzt vom Dienstherrn mit der Untersuchung beauftragt und dieser teilt dem Beamten schließlich einen Termin mit.
Wie ausführlich muss der Beamte vorab über den exakten Grund und über den Anlass für die Untersuchung informiert werden?
Kann der Amtsarzt auch während der Untersuchung plötzlich dem Beamten mitteilen, dass der Dienstherr als Grund für die Begutachtung Zweifel an der geistigen Gesundheit des Beamten genannt hat oder wäre es Aufgabe des Dienstherrn, den Beamten vorab darüber zu informieren, dass die Untersuchung auch wegen psychischer/geistiger Auffälligkeiten erfolgen soll?
Wenn der Amtsarzt jedoch gar kein Psychiater ist, kann er doch zur psychischen Gesundheit des Beamten hier keine versierte Stellungnahme abgeben oder?
Darf der Amtsarzt dem Beamten z. B. während der Untersuchung sagen, dass er ein Schreiben vom Dienstherrn bekam, wo die geistigen Fähigkeiten des Beamten angezweifelt werden? Gibt es in dem Fall ein Dienstgeheimnis zwischen dem Dienstherrn und dem Amtsarzt?
Wie ausführlich muss der Beamte vorab über den exakten Grund und über den Anlass für die Untersuchung informiert werden?
Kann der Amtsarzt auch während der Untersuchung plötzlich dem Beamten mitteilen, dass der Dienstherr als Grund für die Begutachtung Zweifel an der geistigen Gesundheit des Beamten genannt hat oder wäre es Aufgabe des Dienstherrn, den Beamten vorab darüber zu informieren, dass die Untersuchung auch wegen psychischer/geistiger Auffälligkeiten erfolgen soll?
Wenn der Amtsarzt jedoch gar kein Psychiater ist, kann er doch zur psychischen Gesundheit des Beamten hier keine versierte Stellungnahme abgeben oder?
Darf der Amtsarzt dem Beamten z. B. während der Untersuchung sagen, dass er ein Schreiben vom Dienstherrn bekam, wo die geistigen Fähigkeiten des Beamten angezweifelt werden? Gibt es in dem Fall ein Dienstgeheimnis zwischen dem Dienstherrn und dem Amtsarzt?