Seite 1 von 1
ER und neue Tätigkeit beim Land
Verfasst: 23. Feb 2022, 22:58
von radius
Hallo,
darf man im ER eine Angestelltenätigkeit beim Land zB an einer Hochschule aufnehmen?
Danke
Re: ER und neue Tätigkeit beim Land
Verfasst: 24. Feb 2022, 06:07
von AndyO
radius hat geschrieben: ↑23. Feb 2022, 22:58
Hallo,
darf man im ER eine Angestelltentätigkeit beim Land zB an einer Hochschule aufnehmen?
Danke
Klar. Solltest halt drauf achten, dass das dortige Einkommen nicht pensionsschädigend ist (Netto 6300 Euro plus die Differenz zur Maximalpension je Anno). Selbst das Konkurrenzverbot ist gefallen:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... enzverbot/
Das Aufstocken der Pension mit den Rentenbeiträgen haben wir hier schon aus verschiedenen Winkeln betrachtet:
viewtopic.php?p=77427&hilit=Bundestag#p77427
Da gibt es eine verbliebene Altersdiskriminierung, die aus dem BeamtVG rausgeklagt werden müsste.