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Rückzahlung Anwärterbezüge in der QE2? [Bayern]

Verfasst: 10. Feb 2022, 10:42
von JonasWBZ
Hallo,

ich hätte mal eine Frage auf Grundlage des Art. 75 BayVwVBes.

Ich bin Anwärter der 2. QE (Mittlerer Dienst) bei einer Landesbehörde in Bayern und wurde bei der Berufung in das Beamtenverhältnis nicht davon unterrichtet, dass ein mögliches Recht auf Rückforderung meiner Anwärterbezüge besteht. Ich habe auch keine Auflagen unterschrieben.

Nun ist meine Frage: Wenn ich nun meine Entlassung beantragen würde, könnte mein Dienstherr dann die Bezüge von mir zurückfordern? Im Art. 75 geht es ja konkret um „Beamte, die ein Studium absolvieren“. Dies tue ich nicht, da dies ausschließlich Voraussetzung für Beamte der 3. QE ist.

Ich bin für jede Hilfe dankbar :)

Re: Rückzahlung Anwärterbezüge in der QE2? [Bayern]

Verfasst: 15. Feb 2022, 15:40
von bigstrolch
Da würde ich mal meine Personalakte einsehen (das darf man ja jederzeit).
Ich bin mehr als sicher, dass sich die in der Norm verankerte und vom Anwärter zu unterschreibende Erklärung dort befindet, selbst wenn man keinen Abdruck erhalten hat.

Re: Rückzahlung Anwärterbezüge in der QE2? [Bayern]

Verfasst: 15. Feb 2022, 19:22
von JonasWBZ
bigstrolch hat geschrieben: 15. Feb 2022, 15:40 Da würde ich mal meine Personalakte einsehen (das darf man ja jederzeit).
Ich bin mehr als sicher, dass sich die in der Norm verankerte und vom Anwärter zu unterschreibende Erklärung dort befindet, selbst wenn man keinen Abdruck erhalten hat.
Bist du dir da sicher? So wie ich das aus dem Gesetz entnehmen kann, ist es für die 2. QE gar nicht vorgesehen eine solche Erklärung abgeben zu müssen.

Zudem habe ich von allem einen Abdruck erhalten und da ist nichts dergleichen dabei. An etwas Ähnliches erinnern kann ich mich auch nicht.

Re: Rückzahlung Anwärterbezüge in der QE2? [Bayern]

Verfasst: 15. Feb 2022, 19:41
von Tomy21
Um es kurz zu machen...

In der 2.QE musst du nix zurückzahlen. ;)

Re: Rückzahlung Anwärterbezüge in der QE2? [Bayern]

Verfasst: 16. Feb 2022, 07:17
von bigstrolch
OK, in 75.2.1 der Vorschrift ist die Rede von "Anwärtern im Rahmen eines Studiums". Das sollte sich tatsächlich auf die 3. QE beziehen.
Trotzdem empfehle ich einen Blick in die Personalakte. Mir war gar nicht bewusst, was ich damals als 16-jähriger am ersten Diensttag alles unterschrieben hatte............