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Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 3. Feb 2022, 14:46
von moonlightman
Hallo

Ich bin Landesbeamter im allg. Vollzugsdienst. Leider bin ich seit längerer Zeit krankgeschrieben… Nun habe ich auf Grund eines Telefonates mit einem Amtsarzt ein Gutachten erhalten. Da heißt es, dass ich wohl in den nächsten 12 Monaten nicht wieder Dienstfähig werde… Ich gehe also davon aus, dass ich bald Post erhalten werde und man mir mitteilt, dass ich in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werde. Nun würde mich mal interessieren ob es nach so einem Schreiben recht schnell mit der Pensionierung geht also z.B. gleich zum nächsten Monat oder lässt man mir da etwas mehr Zeit um wirtschaftliche Angelegenheiten zu klären ??? Des Weiteren würde mich mal interessieren ob so ein Gutachten überhaupt Aussagekräftig ist, wenn ich nicht einmal physisch bei Amtsarzt anwesend gewesen bin und ob dieses dann ausreicht um mich damit tatsächlich in den Frühruhestand versetzen kann ?

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 4. Feb 2022, 09:33
von siam4
Was die Dauer bis zur endgültigen Zurruhesetzung betrifft, ist das wohl sehr unterschiedlich.
Ich denke, das kann am Sachbearbeiter, dem jeweiligen Dienstweg oder der allgemeinen Situation (Corona) liegen.
Bei mir hat es tatsächlich von AA-Termin bis Urkunde acht Monate gedauert.
Vergleichbare Fälle aus meinem Bekanntenkreis liegen bei drei bis vier Monaten.
Das kann also keiner vorhersagen.

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 4. Feb 2022, 10:34
von Dienstunfall_L
Liegt dir das ärztliche Gutachten vor? Sonst schriftlich anfordern.
Prüfen, ob es die Einschätzung deiner Fachärzte trifft, sonst bei zuständiger Stelle des Dienstherrn (die das amtsärztliche Gutachten angefordert hat) schriftliche Einwände vorbringen.
Parallel die Personalvertretung ins Boot holen. Der Zurruhesetzungsvorgang wird dort vorgelegt.
Wenn du GdB hast, dann unbedingt auch die Schwerbehindertenvertretung einschalten, auch dort wird dann der Vorgang vorgelegt. Das kostet etwas Zeit, schiebt vielleicht den Zeitpunkt etwa nach hinten.
Dass du noch „wirtschaftliche Anliegen zu klären“ hast (nach längerer Erkrankung) wird keine Berücksichtigung finden.

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 4. Feb 2022, 10:38
von Querulant
Ich schließe mich dem Vorredner siam4 an.
Bei mir lagen zwischen dem Besuch beim AA bis zur Zurruhesetzung sogar 14 Monate, weil ich noch zu einem Facharzt durfte.
DU kannst die Pensionierung sowohl beschleunigen, als auch hinaus zögern.
Ich stelle mir nur die Frage, wie ein Amtsarzt nur mit Hilfe eines Telefonats ein Gutachten erstellen will.
Vielleicht bittest du Mal beim AA um einen persönlichen Termin...Auch das dauert dann wieder ein bisschen...
Ach ja.
Ich war damals unter 55 Jahren alt, da muss in Bayern das IM der Pensionierung zustimmen, das dauerte auch fast 6 Wochen...

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 4. Feb 2022, 13:51
von Allium
siam4 hat geschrieben: 4. Feb 2022, 09:33 Was die Dauer bis zur endgültigen Zurruhesetzung betrifft, ist das wohl sehr unterschiedlich.
Ich denke, das kann am Sachbearbeiter, dem jeweiligen Dienstweg oder der allgemeinen Situation (Corona) liegen.
Bei mir hat es tatsächlich von AA-Termin bis Urkunde acht Monate gedauert.
Vergleichbare Fälle aus meinem Bekanntenkreis liegen bei drei bis vier Monaten.
Das kann also keiner vorhersagen.
bekommt man denn das Ruhegehalt erst nach Aushändigung der Urkunde? Kann man Widerspruch einlegen und hat das eine aufschiebende Wirkung?

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 4. Feb 2022, 14:36
von siam4
Natürlich gibt es das Ruhegehalt erst nach der Zurruhesetzung. Und die beginnt mit dem Monat nach Zustellung der Urkunde.
Widerspruch ist natürlich möglich, hat allerdings keinen Einfluss mehr auf die Berechnung (außer es liegt ein Fehler vor).
Deshalb ist es umso wichtiger, dass bei der Ankündigung zur Zurruhesetzung eventuelle Bedenken geäußert werden oder die Miteinbeziehung des Personalrates beantragt wird.

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 4. Feb 2022, 15:43
von Allium
aber wie sieht denn so eine Ankündigung aus? ist das ein Schreiben vom DH mit Rechtsbehelfsbelehrung?

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 4. Feb 2022, 16:16
von Torquemada
Allium hat geschrieben: 4. Feb 2022, 15:43 aber wie sieht denn so eine Ankündigung aus? ist das ein Schreiben vom DH mit Rechtsbehelfsbelehrung?
Nein.

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 4. Feb 2022, 22:28
von Dienstunfall_L
Ein Schreiben des DH: ja
Eigene Einwände haben keine aufschiebende Wirkung, die von PR und v.a. SchwBV schon.
Nach Ablauf des Verfahrensschritts „Prüfung von Einwänden“, für das dir ein Schreiben zugeht, läuft der Rest des Verfahrens ohne dich. Nimm PR und ggf. SchwBV mit ins Boot, PR müsste informiert sein, aber besser du vergewisserst dich durch Nachfrage.

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 5. Feb 2022, 12:09
von zeerookah
zu 1) Nein bzw Nein
zu 2) Wo kein Kläger ist auch kein Richter

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 5. Feb 2022, 15:04
von zeerookah
Das hängt rein von der Behörde/Dienstherrn ab ob sie eine Reaktivierungsuntersuchung alle 2 Jahre machen wollen oder nicht.
Regelungen gibt es da schon aber wenn sie nicht angewandt werden passiert eben nichts.
Daher siehe Antwort zu 2)
Die Telekom z.B. möchte ihre ausrangierten Beamten auf gar keinen Fall wieder haben.

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 5. Feb 2022, 16:10
von Dienstunfall_L
Einen Antrag auf Reaktivierung kann man stellen, eigentlich müsste dazu im Zurruhesetzungsbescheid etwas stehen. Ob das bei der Telekom anders ist, weiß ich nicht.

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 5. Feb 2022, 18:05
von siam4
Die Intervalle einer Reaktivierungsuntersuchung sind grob in einem Leitfaden zusammengefasst, meine ich zumindest mal so gelesen zu haben (Land Bayern). Sicherlich spielen aber viele Faktoren eine Rolle, die die Intervalle beeinflussen bzw. ob überhaupt eine Untersuchung stattfindet.
Gesundheitliche Beeinträchtigung gepaart mit vorheriger Tätigkeit; vergleichbare Stellen, die zur Verfügung stehen würden; Arbeitsaufkommen bei den Stellen, die für die Einladung zum AA zuständig sind; usw.
Im Grunde wird die Nachuntersuchung wohl auch eine gewisse Alibifunktion haben. Es muss halt gemacht werden.

Um die obige zweite Frage noch zu beantworten:
Eine Reaktivierung kann der Beamte zu jedem Zeitpunkt beantragen.
Der Dienstherr wird da auch in aller Regel nichts dagegen haben, wenn der AA das ebenfalls befürwortet.

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 6. Feb 2022, 09:47
von Querulant
In Bayern gibt es noch eine Möglichkeit, dass eine Reaktivierungsuntersuchung angeordnet ist:
Wenn der Landesbeamte bei der Frühpensionierung das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Re: Zwangspensionierung / Frühpensionierung

Verfasst: 7. Feb 2022, 16:11
von Allium
Dienstunfall_L hat geschrieben: 4. Feb 2022, 22:28 Ein Schreiben des DH: ja
Eigene Einwände haben keine aufschiebende Wirkung, die von PR und v.a. SchwBV schon.
Nach Ablauf des Verfahrensschritts „Prüfung von Einwänden“, für das dir ein Schreiben zugeht, läuft der Rest des Verfahrens ohne dich. Nimm PR und ggf. SchwBV mit ins Boot, PR müsste informiert sein, aber besser du vergewisserst dich durch Nachfrage.
ok dann kann man also zumindest selber noch Gründe anführen, warum eine DDU nicht durchgezogen werden sollte und das wird nochmal von den unterschiedlichen Gremien mit besehen. Beamte mit Behinderung, die während des beginnenden DU Verfahrens einen erneuten Antrag auf GDB oder einen Verschlechterungsantrag stellen oder gestellt haben, werden dann auch gesondert berücksichtigt? Es dauert ja 3 Monate, bis das Versorgungsamt hier eine Entscheidung trifft und die SBV wird doch eigentlich erst bei einem GDB von 30 mit Gleichstellung oder bei GDB 50 überhaupt ansprechbar sein oder?