Entscheidungshilfe für TZ/Pensionszeitpunkt
Verfasst: 12. Jan 2022, 18:02
Folgende Situation:
Bundesbeamtin, A8 Stufe 8, Baujahr 64, Grad der Behinderung 60 %, 40 Jahre bereits erdient.
Im letzten Jahr aus gesundheitlichen Gründen raus aus der Nachtschicht, ich habe es jetzt versucht, es klappt aber nicht.
Ich überlege, wie ich jetzt am besten fahre Richtung Ruhestand:
Begrenzt Dienstfähig nach Par. 45? Der 50%-Zuschlag ist ja nicht ruhegehaltfähig. Teilzeit ist zwar schön, aber werden die 71,75 % nicht vom letzten Dienstbezug berechnet? Momentan würde der Zuschlag zwar helfen, aber es würde doch dann "hinten raus" auf Dauer fehlen?
Augen zu und durch bis 63, dann ohne Abzüge? Schön wär's, schaffe ich aber auf die Restlaufzeit nicht.
Oder "nur" dienstuntauglich für Nachtschichten? Da befürchte ich, dass ich eventuell versetzt werden könnte... und das möchte ich auf die letzten Jahre nicht (eigenes Haus).
Danke im Voraus für Erfahrungswerte/Ratschläge.
Ach so: für meinen Exmann "darf" ich nach dem Versorgungsausgleich etwas über 300 Euro zahlen nach Pensionsbeginn. Das tut umso mehr weh, je weniger übrig bleibt. Da er gesetzlich versichert ist, bekomme ich aus den mir zustehenden gesetzlichen Rententopf erst Geld, wenn ich die 67 erreicht habe (ca. 100-120 Euro, je nach Steigerung).
Bundesbeamtin, A8 Stufe 8, Baujahr 64, Grad der Behinderung 60 %, 40 Jahre bereits erdient.
Im letzten Jahr aus gesundheitlichen Gründen raus aus der Nachtschicht, ich habe es jetzt versucht, es klappt aber nicht.
Ich überlege, wie ich jetzt am besten fahre Richtung Ruhestand:
Begrenzt Dienstfähig nach Par. 45? Der 50%-Zuschlag ist ja nicht ruhegehaltfähig. Teilzeit ist zwar schön, aber werden die 71,75 % nicht vom letzten Dienstbezug berechnet? Momentan würde der Zuschlag zwar helfen, aber es würde doch dann "hinten raus" auf Dauer fehlen?
Augen zu und durch bis 63, dann ohne Abzüge? Schön wär's, schaffe ich aber auf die Restlaufzeit nicht.
Oder "nur" dienstuntauglich für Nachtschichten? Da befürchte ich, dass ich eventuell versetzt werden könnte... und das möchte ich auf die letzten Jahre nicht (eigenes Haus).
Danke im Voraus für Erfahrungswerte/Ratschläge.
Ach so: für meinen Exmann "darf" ich nach dem Versorgungsausgleich etwas über 300 Euro zahlen nach Pensionsbeginn. Das tut umso mehr weh, je weniger übrig bleibt. Da er gesetzlich versichert ist, bekomme ich aus den mir zustehenden gesetzlichen Rententopf erst Geld, wenn ich die 67 erreicht habe (ca. 100-120 Euro, je nach Steigerung).