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Wiedereinstieg nach Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Verfasst: 9. Jan 2022, 10:39
von kingcraze
Guten Morgen,

ich war bis August 2021 im hessischen allgemeinen Vollzugsdienst als Beamter auf Lebenszeit tätig. Mittlerweile bin ich nach Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei einer anderen hessischen Behörde im Arbeitsverhältnis tätig. Ich stelle mir nun die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ich mich erneut auf eine Beamtenstelle bewerben kann und ob ich dort erneut eine Probezeit ableisten muss oder ob ich in ein direktes Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt werden kann. Natürlich hat es einen Grund, dass ich die alte Dienststelle verlassen wollte, deshalb käme für mich nur eine andere Dienststelle in Frage.

Hat jemand Erfahrungen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wiederverbeamtung stattfinden kann?

Gruß Tobi

Re: Wiedereinstieg nach Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Verfasst: 10. Jan 2022, 03:59
von Kerberos
Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der ersten Verbeamtung.

Re: Wiedereinstieg nach Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Verfasst: 27. Jan 2022, 18:50
von bettelmusikant
§ 9 HLVO: Zeiten hauptberuflicher Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes können bis zur Mindestprobezeit (1 Jahr) auf die Probezeit angerechnet werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprochen hat. Die Mindestprobezeit kann unterschritten werden, wenn die anrechenbaren Zeiten in einer Behörde desselben Geschäftsbereichs abgeleistet worden sind. Über die Anrechnung entscheidet die oberste Dienstbehörde.