Probier es halt aus...Kunterbunt hat geschrieben: ↑25.01.2024 22:57 Was passiert eigentlich, vermutlich, wenn man garnicht auf das Schreiben darauf antwortet?
Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Gruß
blink182
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
1995 zur Ruhe gesetzt und jetzt wollen Sie dich zurück? Respekt. Vielleicht bekomme ich, Zurruhesetzung 199, auch noch eine Einladung als alte Dame mit 63..... Lustig wäre es schon. Ich frage mich allerdings ob ich einen Mehrwert bringe - eher eine Belastung.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Innteressante heutige Aussagen eines gesprächigen Mitarbeiters der BAnstPT:
- Sie müssen seit 2016 ca. 50T Fälle bearbeiten, haben aber nur 20 Personen zur Bearbeitung, schon daher kann es lange dauern bis man dran ist.
- Zu 90% müssen die Betroffenen nach dem Fragebogen noch zum Gutachter (außer Pflegegrad, unheilbar krank, ...)
- Relevant für die Nicht-Reaktivierung ist die Art der Tätigkeit (besser minderwertiger, nicht dass die ähnlich wie die frühere ist und die gleichen Beschwerden zur Folge hätte) und der zeitliche Umfang (sollte unter 50% der früheren Arbeitszeit sein).
- Grundätzlich kann ja bis zur Regelarbeitszeit (erneut) geprüft werden, In der Praxis aber eher dann wenn man noch 5-10 Jahre zu arbeiten hätte und eine Nebenbeschäftigung hat. Mit 60 J. ist es daher dann meist die letzte Überprüfung.
- Letztes Jahr wurden ca. 2500 Fälle überprüft, davon wurden nur 10 reaktiviert. Die meisten hätten es selbst beantragt. Einige davon wohl auch schon wieder in DU.
- Sie müssen seit 2016 ca. 50T Fälle bearbeiten, haben aber nur 20 Personen zur Bearbeitung, schon daher kann es lange dauern bis man dran ist.
- Zu 90% müssen die Betroffenen nach dem Fragebogen noch zum Gutachter (außer Pflegegrad, unheilbar krank, ...)
- Relevant für die Nicht-Reaktivierung ist die Art der Tätigkeit (besser minderwertiger, nicht dass die ähnlich wie die frühere ist und die gleichen Beschwerden zur Folge hätte) und der zeitliche Umfang (sollte unter 50% der früheren Arbeitszeit sein).
- Grundätzlich kann ja bis zur Regelarbeitszeit (erneut) geprüft werden, In der Praxis aber eher dann wenn man noch 5-10 Jahre zu arbeiten hätte und eine Nebenbeschäftigung hat. Mit 60 J. ist es daher dann meist die letzte Überprüfung.
- Letztes Jahr wurden ca. 2500 Fälle überprüft, davon wurden nur 10 reaktiviert. Die meisten hätten es selbst beantragt. Einige davon wohl auch schon wieder in DU.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Der geringe Personalstand führt dann auch zu Folgendem:
https://api.stellenwerk.de/uploads/Auss ... 6f3388.pdf
Wurschteln da etwa studentische Hilfskräfte, zum Teil auf Minijobbasis, in den Akten von wegen DDU zur Ruhe gesetzten Beamten rum?
https://api.stellenwerk.de/uploads/Auss ... 6f3388.pdf
Wurschteln da etwa studentische Hilfskräfte, zum Teil auf Minijobbasis, in den Akten von wegen DDU zur Ruhe gesetzten Beamten rum?
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
@Ernstel:
so verstehe ich das.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Ein sehr wirtschaftliches Verfahren. Geschätzt 20 plus X Leute einsetzen, um 5 bis 10 Personen pro Jahr für einige Zeit zu reaktivieren.......die das zum Teil auch noch selbst beantragt haben.
MS
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Es geht darum direktiv Druck auszuüben. Man soll sich zu jeder Untersuchung erniedrigen und verdeutlicht bekommen, das man privilegiert seine Pension erhält. Man sieht ja was es dem Bund wert ist. Die Telekom besoldet die 20 für ihre Ineffektivität nicht. Ist schon ein Armutszeugnis...Mainstream1 hat geschrieben: ↑03.02.2024 15:30 Ein sehr wirtschaftliches Verfahren. Geschätzt 20 plus X Leute einsetzen, um 5 bis 10 Personen pro Jahr für einige Zeit zu reaktivieren.......die das zum Teil auch noch selbst beantragt haben.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Ist doch letztendlich egal, wer das macht.
Gruß
blink182
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Habe alles hinter mir , war am 09.01.2024 beim Gutachter in Bad Nauheim gewesen. Ergebnis ein ca. 40 minütiges Gespräch , dann noch Blutdruck gemessen und mir gesagt, daß er in das Gutachten schreibt daß ich nur in der Lage wäre unter 3 Stunden täglich zu arbeiten. Das würde bedeuten, daß ich nicht mehr dienstfähig bin und auch nicht mehr zu einer erneuten Überprüfung eingeladen werde. War dann länger unterwegs 1 Stunde An- und 1 Stunde Abreise als was das Gespräch gedauert hat.
Heute am 07.02.2024 dann die Bestätigung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation erhalten. Bin weiterhin dienstunfähig und werde auch nicht mehr zu einer erneuten Überprüfung angeschrieben.
Heute am 07.02.2024 dann die Bestätigung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation erhalten. Bin weiterhin dienstunfähig und werde auch nicht mehr zu einer erneuten Überprüfung angeschrieben.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Danke für das update. Dann ist ja alles prima gelaufen und du kannst beruhigt in die Zukunft blicken.
Alles Gute!
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MS
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Ergänzende interessante telefonische Infos der BAnstPT zu meinem Beitrag vom 2. Feb 2024, 16:09:
- Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen auch zum Gutachter zu schicken. Eine Aktenlagenentscheidung ist nur mit Pflegegrad bzw. ab 62. Lj. möglich
- Auch wenn der Gutachter einen für dienstfähig hält, kann die BAntPT entgegen seiner Empfehlung auf DU entscheiden, wenn z.B. man den Anforderungen des abstrakt-funktionellen Amts nicht mehr entspricht
- Minijob ist kein Hinderungsgrund für DU, wenn er nicht mit dem abstrakt-funktionellen Amt vergleichbar ist. Vergleichbar wäre: Ex-Postzusteller arbeitet nun bei Hermes, Bea im gehobenen Dienst ist nun Bürgermeister, ...
- 2 Jahre nach einer Reaktivierungsprüfung ist eine erneute Prüfung vorgeschrieben. Ab 62. Lj. ist es aber dann die letzte
- die regelmäßige Meldung des Jahreseinkommens geht erst an die Versorgungsstelle (prüft, ob Verdienst unter der Hinzuverdienstgrenze liegt) und dann an die Reaktivierungsstelle, die dann meist auch eine Reaktivierungsprüfung anstößt. Wenn weiterhin in DU, kann (weiterhin) bis zur Hinzuverdienstgrenze verdient werden.
- Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen auch zum Gutachter zu schicken. Eine Aktenlagenentscheidung ist nur mit Pflegegrad bzw. ab 62. Lj. möglich
- Auch wenn der Gutachter einen für dienstfähig hält, kann die BAntPT entgegen seiner Empfehlung auf DU entscheiden, wenn z.B. man den Anforderungen des abstrakt-funktionellen Amts nicht mehr entspricht
- Minijob ist kein Hinderungsgrund für DU, wenn er nicht mit dem abstrakt-funktionellen Amt vergleichbar ist. Vergleichbar wäre: Ex-Postzusteller arbeitet nun bei Hermes, Bea im gehobenen Dienst ist nun Bürgermeister, ...
- 2 Jahre nach einer Reaktivierungsprüfung ist eine erneute Prüfung vorgeschrieben. Ab 62. Lj. ist es aber dann die letzte
- die regelmäßige Meldung des Jahreseinkommens geht erst an die Versorgungsstelle (prüft, ob Verdienst unter der Hinzuverdienstgrenze liegt) und dann an die Reaktivierungsstelle, die dann meist auch eine Reaktivierungsprüfung anstößt. Wenn weiterhin in DU, kann (weiterhin) bis zur Hinzuverdienstgrenze verdient werden.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Hallo ,
auch ich wurde nach 23 Jahren DDU im Dezember 2023 angeschrieben.
Habe den Fragebogen ausgefüllt und abgeschickt. Gestern wurde ich von der BAnst angerufen wann ich wieder in Deutschland bin.
Habe gesagt garnicht.
Daraufhin kam die Frage ob ich nicht mal Verwandte besuche.
Habe geantwortet das die alle tot sind.
Daraufhin sagte die Dame vielleicht kann man das digital machen ,sie informiert sich und meldet sich wieder.
Ehrlich gesagt geht es mir nach diesem Brief beschissen.
Mal sehen was die sich da noch einfallen lassen.
Ich lebe seit 23 Jahren in Spanien
LG Pedi
auch ich wurde nach 23 Jahren DDU im Dezember 2023 angeschrieben.
Habe den Fragebogen ausgefüllt und abgeschickt. Gestern wurde ich von der BAnst angerufen wann ich wieder in Deutschland bin.
Habe gesagt garnicht.
Daraufhin kam die Frage ob ich nicht mal Verwandte besuche.
Habe geantwortet das die alle tot sind.
Daraufhin sagte die Dame vielleicht kann man das digital machen ,sie informiert sich und meldet sich wieder.
Ehrlich gesagt geht es mir nach diesem Brief beschissen.
Mal sehen was die sich da noch einfallen lassen.
Ich lebe seit 23 Jahren in Spanien
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Andere haben in der Regel alle 2 Jahre anzutanzen, nur bei den Podtnachfolgeunternehmen hat man das einfach nicht gemacht... insoweit ist es doch schön, 23 Jahre Ruhe gehabt zu haben.
Wird wohl auf einen Besuch zwecks Untersuchung auf Dienstfähigkeit in der alten Heimat hinauslaufen...
Tipp:
Schlag denen doch vor, die Untersuchung durch einen Vertrauensdarzt der deutschen Botschaft in Spanien machen zu lassen, die sprechen in der Regel auch deutsch. Allerdings dürften die sich kaum mit dem Begriff der Dienstfähigkeit in Bezug auf das abstrakt-matetielle Amt auskennen und dies daher kaum prüfen können.
Die Vertrauensärzt in Spanien können von der Botschaft benannt werden.
Wird wohl auf einen Besuch zwecks Untersuchung auf Dienstfähigkeit in der alten Heimat hinauslaufen...
Tipp:
Schlag denen doch vor, die Untersuchung durch einen Vertrauensdarzt der deutschen Botschaft in Spanien machen zu lassen, die sprechen in der Regel auch deutsch. Allerdings dürften die sich kaum mit dem Begriff der Dienstfähigkeit in Bezug auf das abstrakt-matetielle Amt auskennen und dies daher kaum prüfen können.
Die Vertrauensärzt in Spanien können von der Botschaft benannt werden.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Ja ich könnte den vorschlagen das sie mir hier einen Arzt zuteilen. Falls ich nach Deutschland muß , sollen die mir schriftlich bestätigen das sie die Reisekosten übernehmen plus Unterkunft.Mainstream1 hat geschrieben: ↑22.02.2024 13:54 Andere haben in der Regel alle 2 Jahre anzutanzen, nur bei den Podtnachfolgeunternehmen hat man das einfach nicht gemacht... insoweit ist es doch schön, 23 Jahre Ruhe gehabt zu haben.
Wird wohl auf einen Besuch zwecks Untersuchung auf Dienstfähigkeit in der alten Heimat hinauslaufen...
Tipp:
Schlag denen doch vor, die Untersuchung durch einen Vertrauensdarzt der deutschen Botschaft in Spanien machen zu lassen, die sprechen in der Regel auch deutsch. Allerdings dürften die sich kaum mit dem Begriff der Dienstfähigkeit in Bezug auf das abstrakt-matetielle Amt auskennen und dies daher kaum prüfen können.
Die Vertrauensärzt in Spanien können von der Botschaft benannt werden.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme
Man sollte das, was du (von wem auch immer) gehört hast, nicht als in Stein gemeißelt betrachten.
Das mag so vorgeschrieben sein, wird aber nicht immer eingehalten.
Und es werden auch nicht in jedem Fall 24 Monate für die erneute Prüfung angegeben, die Zeiträume sind oft länger.
So viel kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Gruß
blink182
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