Dienstreise, Fortbildungsreisen Abrechnung
Verfasst: 16. Dez 2021, 12:06
Hallo zusammen,
vielleicht kann jemand hier Auskunft geben.
Fall: Länderbeamtin, war auf verschiedenen Fortbildungen und Weiterbildungen.
Antrag auf Reisekosten wurde beim Landesamt für Finanzen eingereicht.
Nun hat das Landesamt z. Teil nur die Hinfahrt und die Rückfahrt nicht erstattet usw. Die Erstattungsbescheide sind auch nicht nachvollziehbar, da keine Erklärungen dabei sind.
Wenn man nun gegen diese Abrechnungen vorgehen will, muss man laut Vermerk auf der Abrechnung Widerspruch einlegen.
Diesen Widerspruch haben wir eingelegt - und unsere Version, warum wir zu einer anderen Berechnung kamen, dargelegt.
Da der Widerspruch nun schon Wochen bei der Bearbeiterin lag haben wir nachgehakt.
Die Auskunft war, meine Tochter müsste zu einer Anhörung kommen.
Hä? Wieso das? Die Sachbearbeiterin hat einfach in einem Fall die Rückfahrkarte nicht beachtet, in einem anderen Fall das Tagesgeld in Höhe von 4, 50 € und in einem dritten Fall die Strecke von Wohnort zum Zug vergessen zu berechnen.
Die Punkte wurden genau im Widerspruch dokumentiert - wieso also eine Anhörung.
Erst dachte ich, meine Tochter hätte sich verhört und musste lachen, dann habe ich recherchiert und genau das gelesen.
Mit einer Anhörung gibt man dem Beamten nochmals das Recht seine Version darzustellen. Ja, ihre Version hat sie doch schriftlich dargestellt und anhand von Fahrkarten belegt.
Ganz ehrlich, man kann es auch übertreiben.
Weiter habe ich gelesen, dass solche Widersprüche gebührenpflichtig sind.
Hallo, das Landesamt rechnet ohne Erläuterung etwas ab, man fragt nach und dann ist das Nachfragen mittels Widerspruch gebührenpflichtig?
Ich habe das so von einem anderen Lehrer im Netz gelesen.
Kann das wirklich sein? Darf man nicht nachhaken, wie die Berechnung der Reisekosten oder Weiterbildungskosten zustande kommen?
Vielleicht kann jemand dazu was sagen. Vielen Dank im Voraus.
vielleicht kann jemand hier Auskunft geben.
Fall: Länderbeamtin, war auf verschiedenen Fortbildungen und Weiterbildungen.
Antrag auf Reisekosten wurde beim Landesamt für Finanzen eingereicht.
Nun hat das Landesamt z. Teil nur die Hinfahrt und die Rückfahrt nicht erstattet usw. Die Erstattungsbescheide sind auch nicht nachvollziehbar, da keine Erklärungen dabei sind.
Wenn man nun gegen diese Abrechnungen vorgehen will, muss man laut Vermerk auf der Abrechnung Widerspruch einlegen.
Diesen Widerspruch haben wir eingelegt - und unsere Version, warum wir zu einer anderen Berechnung kamen, dargelegt.
Da der Widerspruch nun schon Wochen bei der Bearbeiterin lag haben wir nachgehakt.
Die Auskunft war, meine Tochter müsste zu einer Anhörung kommen.
Hä? Wieso das? Die Sachbearbeiterin hat einfach in einem Fall die Rückfahrkarte nicht beachtet, in einem anderen Fall das Tagesgeld in Höhe von 4, 50 € und in einem dritten Fall die Strecke von Wohnort zum Zug vergessen zu berechnen.
Die Punkte wurden genau im Widerspruch dokumentiert - wieso also eine Anhörung.
Erst dachte ich, meine Tochter hätte sich verhört und musste lachen, dann habe ich recherchiert und genau das gelesen.
Mit einer Anhörung gibt man dem Beamten nochmals das Recht seine Version darzustellen. Ja, ihre Version hat sie doch schriftlich dargestellt und anhand von Fahrkarten belegt.
Ganz ehrlich, man kann es auch übertreiben.
Weiter habe ich gelesen, dass solche Widersprüche gebührenpflichtig sind.
Hallo, das Landesamt rechnet ohne Erläuterung etwas ab, man fragt nach und dann ist das Nachfragen mittels Widerspruch gebührenpflichtig?
Ich habe das so von einem anderen Lehrer im Netz gelesen.
Kann das wirklich sein? Darf man nicht nachhaken, wie die Berechnung der Reisekosten oder Weiterbildungskosten zustande kommen?
Vielleicht kann jemand dazu was sagen. Vielen Dank im Voraus.