Verbeamtung bei chronischen Erkrankungen möglich?

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Spee
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Re: Verbeamtung bei chronischen Erkrankungen möglich?

Beitrag von Spee »

Geht's hier um Gleichstellung oder um ausnutzen der Vorteile für Bewerber, die es tatsächlich etwas schwerer haben sich zu bewerben?
caleb
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Re: Verbeamtung bei chronischen Erkrankungen möglich?

Beitrag von caleb »

tretol hat geschrieben: 28. Dez 2021, 13:08 Hallo,
danke für die vielen Antworten.
Wie schwer ist es denn eine Gleichstellung zu erlangen und muss man hierfür evtl. auch klagen? Mein Ex-Arbeitgeber könnte bestätigen, dass ich auf Grund der Erkrankungen lange und häufige Fehlzeiten hatte und letztendlich musste ich deshalb auch kündigen. Mein Hausarzt hatte mir die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen in einem Schreiben an die Arge (für ALG I) auch bestätigt. Das Attest wurde von der Arge ohne Weiteres akzeptiert. Könnte dies Tatsache die Gleichstellung vereinfachen, denn für die Antragsbearbeitung wäre ja auch die Bundesagentur für Arbeit zuständig?
Zurzeit geht es mir wieder viel besser, weshalb ich mich trotzdem frage, ob dies meine Chancen auf eine Gleichstellung verringert.

Die GdB 30% könnte ich nach meinem Gefühl und durchsehen der entsprechenden Tabellen tatsächlich bekommen. Falls ich darüber hinaus mit einer Gleichstellung und somit (irgendwann) mit der Verbeamtung rechnen kann, wäre der Job, auf den ich mich beworben habe, sehr attraktiv. Fachlich ist er extrem spannend und ich würde ihn nur zu gerne ausüben.

@One (und alle anderen): Wie lange dauert es ungefähr, bis man einen GdB zugesprochen bekommt und die Gleichstellung durch ist?

Nochmals vielen Dank für die rege Beteiligung an dieser Diskussion. Dieser Faden hilft mir sehr.
Ich musste damals gegen den ersten Bescheid mit GdB 10 Widerspruch einlegen, hab dann im Abhilfebescheid 40 bekommen.
Bei mir waren die Fehlzeiten beim Beamten auf Probe absolut unerheblich, hatte bestimmt 50 Tage insgesamt gefehlt.
Ich schreibe es jetzt mal deutlich hin: ein Grund für die Gleichstellung ist bereits die Bewerbung um ein Dienstverhältnis als Beamter. Nachzulesen ist das in den Fachlichen Weisungen zu § 2 SGB IX, einfach Mal googeln.
Spee hat geschrieben: 28. Dez 2021, 20:16 Geht's hier um Gleichstellung oder um ausnutzen der Vorteile für Bewerber, die es tatsächlich etwas schwerer haben sich zu bewerben?
Die Frage ist meiner Meinung nach unangebracht, wenn jemand wie im gegebenen Leiden hat, dann kann er das auch in Anspruch nehmen.
One
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Re: Verbeamtung bei chronischen Erkrankungen möglich?

Beitrag von One »

Spee hat geschrieben: 28. Dez 2021, 20:16 Geht's hier um Gleichstellung oder um ausnutzen der Vorteile für Bewerber, die es tatsächlich etwas schwerer haben sich zu bewerben?
Ich verstehe die die Frage nicht? Es geht hier letztlich nur darum, dem TE aufzuzeigen, wie er die ihm zustehenden Rechte wahrnehmen kann.
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