Versorgung nach Dienstunfall und Rente oder Reaktivierung ?
Verfasst: 30. Nov 2021, 22:06
Hallo,
Kennst sich jemand gut mit der Versorgung nach Dienstunfall aus? Ich habe da eine besondere Konstellation:
jemand , der nach einem Dienstunfall in den Ruhestand versetzt wird, erhält aufgrund vergleichsweiser kurzer Dienstzeit die Mindestversorgung (66,66% der letzten Stufe) .
Aus einem früheren Arbeitsverhältnis steht eine Rente zu, die Altersgrenze ist aber noch nicht erreichte, daher gibt es eine vorübergehende Erhöhung der Versorgung.
Soweit so gut.
Nun gibt es ja zwei Möglichkeit :
a) Wiederherstellung d (teilweisen) Dienstfähigkeit und Reaktivierung. Hier stellt sich mir die Frage, wie die Bezüge bei einer Teildienstfähigkeit berechnet werden. Sollte diese z.B. bei 50 % liegen, würden dann ja die Bezüge unter denen der jetzigen Versorgung liegen oder sehe ich das falsch ?
b) DDU bis zur Altersgrenze, ab da würde dann auch die Rente gezahlt. Soweit ich verstanden habe dürfen Rente und Versorgung zusammen nicht die Höchstgrenze überschreiten. Nicht verstanden habe ich die Berechnung der Höchstgenze bei DDU aufgrund eines Dienstfalles. (Wird da in diesem Beispiel z.B. nur die Zeit vom 17. Geburtstag bis zur Versetzung in den Ruhestand gezählt kommt man auf einen Betrag unter der Mindestversorgung aufgrund des Dienstunfalls, was ja nicht sein kann).
Kann mir da jemand weiterhelfen? Das wär sehr hilfreich. Danke
Kennst sich jemand gut mit der Versorgung nach Dienstunfall aus? Ich habe da eine besondere Konstellation:
jemand , der nach einem Dienstunfall in den Ruhestand versetzt wird, erhält aufgrund vergleichsweiser kurzer Dienstzeit die Mindestversorgung (66,66% der letzten Stufe) .
Aus einem früheren Arbeitsverhältnis steht eine Rente zu, die Altersgrenze ist aber noch nicht erreichte, daher gibt es eine vorübergehende Erhöhung der Versorgung.
Soweit so gut.
Nun gibt es ja zwei Möglichkeit :
a) Wiederherstellung d (teilweisen) Dienstfähigkeit und Reaktivierung. Hier stellt sich mir die Frage, wie die Bezüge bei einer Teildienstfähigkeit berechnet werden. Sollte diese z.B. bei 50 % liegen, würden dann ja die Bezüge unter denen der jetzigen Versorgung liegen oder sehe ich das falsch ?
b) DDU bis zur Altersgrenze, ab da würde dann auch die Rente gezahlt. Soweit ich verstanden habe dürfen Rente und Versorgung zusammen nicht die Höchstgrenze überschreiten. Nicht verstanden habe ich die Berechnung der Höchstgenze bei DDU aufgrund eines Dienstfalles. (Wird da in diesem Beispiel z.B. nur die Zeit vom 17. Geburtstag bis zur Versetzung in den Ruhestand gezählt kommt man auf einen Betrag unter der Mindestversorgung aufgrund des Dienstunfalls, was ja nicht sein kann).
Kann mir da jemand weiterhelfen? Das wär sehr hilfreich. Danke