Umsetzung 3 G in einer JVA
Verfasst: 30. Nov 2021, 00:04
Ich möchte hier mal einen fiktiven Fall zur Diskusion stellen.
In einer fiktiven JVA werden allen Beamten, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können zu jedem Schichtbeginn Schnelltests unter Aufsicht angeboten.
Dazu durchqueren die Betreffenden die Pforte, wo gewöhnlich 2 Personen Dienst tun und begeben sich in die Sicherheitszentrale, wo sie unter Aufsicht eines der beiden diensttuenden Personen der Sicherheitszentrale (der dann seinen Arbeitsplatz verlassen muss) in der Teeküche einen Schnelltest machen. In der Regel "drängeln" sich 3 bis 5 Personen gleichzeitig zum Testen. Für die ordnungsgemäße Überwachung der Tests muss die Aufsichtsperson unterschreiben.
Die Überprüfung der Impf- oder Genesenennachweise soll durch die 2 Personen in der Pforte erfolgen, in der Regel werden dabei keine schriftlichen Nachweise erbracht oder gezeigt, sondern nach dem Motto "ein Beamter sagt immer die Wahrheit" auf das Wort der zu Kontrollierenden vertraut.
Niemand von den "Kontroleuren" oder "Testüberwachern" ist geschult, belehrt, oder unterwiesen worden. Es gibt auch keine spezielle Ausrüstung, ausser die FFP2 Maske, die jeder täglich zur Verfügung gestellt bekommt.
Läuft das so richtig? Welche Konsequenzen hätte es, wenn einer von den zu Testenden positiv ist, gehen dann alle nach Hause, mit den sie auf dem Weg ins "Testzentrum" Teeküche Kontakt hatten?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen mal schildert. Muss auch nicht unbedingt eine JVA sein.
In einer fiktiven JVA werden allen Beamten, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können zu jedem Schichtbeginn Schnelltests unter Aufsicht angeboten.
Dazu durchqueren die Betreffenden die Pforte, wo gewöhnlich 2 Personen Dienst tun und begeben sich in die Sicherheitszentrale, wo sie unter Aufsicht eines der beiden diensttuenden Personen der Sicherheitszentrale (der dann seinen Arbeitsplatz verlassen muss) in der Teeküche einen Schnelltest machen. In der Regel "drängeln" sich 3 bis 5 Personen gleichzeitig zum Testen. Für die ordnungsgemäße Überwachung der Tests muss die Aufsichtsperson unterschreiben.
Die Überprüfung der Impf- oder Genesenennachweise soll durch die 2 Personen in der Pforte erfolgen, in der Regel werden dabei keine schriftlichen Nachweise erbracht oder gezeigt, sondern nach dem Motto "ein Beamter sagt immer die Wahrheit" auf das Wort der zu Kontrollierenden vertraut.
Niemand von den "Kontroleuren" oder "Testüberwachern" ist geschult, belehrt, oder unterwiesen worden. Es gibt auch keine spezielle Ausrüstung, ausser die FFP2 Maske, die jeder täglich zur Verfügung gestellt bekommt.
Läuft das so richtig? Welche Konsequenzen hätte es, wenn einer von den zu Testenden positiv ist, gehen dann alle nach Hause, mit den sie auf dem Weg ins "Testzentrum" Teeküche Kontakt hatten?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen mal schildert. Muss auch nicht unbedingt eine JVA sein.