Entlassung aus eigenem Wunsch - Werkzeuge des Dienstherren?
Verfasst: 26. Nov 2021, 22:59
hallo.
ich bin Beamter auf Lebzeit und möchte mein Dienstverhältnis auf eigenen wünsch beenden um in einem privaten unternehmen arbeiten zu können.
Nun hab eich sämtliche Gesetze gelesen. grundsätzlich kann man ja "jederzeit" das Verhältnis kündigen.
aber der Dienstherr kann auch drei Monate hinausschieben. diese Hürde scheint jedoch sehr hoch zu sein. da ich normaler Sachbearbeiter bin wäre die Argumentation des Dienstherren auch eher schwer zu argumentieren.
trotzdem würde mich interessieren welche "Werkzeuge" der Dienstherr eigentlich in der Hand hat wenn die Entlassung fristgerecht eingegangen ist.
Ähnlich wie ein vertrag welchen ich kündige ist es ja eine einseitige Erklärung.
wenn ich jetzt zum 31.12. kündige und am 01.01 in dem privaten betrieb einfach anfange. ich wüsste nicht welche Maßnahmen er ergreifen könnte um seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen zu können. zur Arbeit zwingen kann einen ja niemand. gibts hier zivilrechtliche Ansprüche?
wichtig wäre mir hier nur dass im Arbeitsverhältnis mit meinem neuen Arbeitgeber kein Problem auftaucht. alles andere könnte ich auch vor Gericht klären.
jemand Ideen mit was der Dienstherr drohen kann den dienst weiter zu vollbringen?
grüße
ich bin Beamter auf Lebzeit und möchte mein Dienstverhältnis auf eigenen wünsch beenden um in einem privaten unternehmen arbeiten zu können.
Nun hab eich sämtliche Gesetze gelesen. grundsätzlich kann man ja "jederzeit" das Verhältnis kündigen.
aber der Dienstherr kann auch drei Monate hinausschieben. diese Hürde scheint jedoch sehr hoch zu sein. da ich normaler Sachbearbeiter bin wäre die Argumentation des Dienstherren auch eher schwer zu argumentieren.
trotzdem würde mich interessieren welche "Werkzeuge" der Dienstherr eigentlich in der Hand hat wenn die Entlassung fristgerecht eingegangen ist.
Ähnlich wie ein vertrag welchen ich kündige ist es ja eine einseitige Erklärung.
wenn ich jetzt zum 31.12. kündige und am 01.01 in dem privaten betrieb einfach anfange. ich wüsste nicht welche Maßnahmen er ergreifen könnte um seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen zu können. zur Arbeit zwingen kann einen ja niemand. gibts hier zivilrechtliche Ansprüche?
wichtig wäre mir hier nur dass im Arbeitsverhältnis mit meinem neuen Arbeitgeber kein Problem auftaucht. alles andere könnte ich auch vor Gericht klären.
jemand Ideen mit was der Dienstherr drohen kann den dienst weiter zu vollbringen?
grüße