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NRW; Kommunalbeamter (Amtmann, A11); Vergütungshöchstgrenzen für Nebentätigkeiten?

Verfasst: 29. Okt 2021, 15:48
von RennMarty
Hallo,

seit 2019 habe ich für meine Nebentätigkeit eine Genehmigung von der Stadt . Darin steht es:

"Einnahmen aus allen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, die 10.022,11 Euro jährlich übersteigen, sind nach § 13 NtV an die Stadt abzuführen, sofern die Ausnahmen des § 14 NtV nicht Platz greifen."

Allerdings steht es nicht, wieviele ich außerhalb des öffentlichen Dienstes im Sinne des § 49 Abs. 1 LBG theoretisch maximal verdienen kann. Wer kann mir helfen? Ich arbeite als Beamter (Amtmann, A11) bei einer Stadt in NRW.

Im Vorraus vielen Dank und ein schönes langes Wochenende wünsche ich euch!

Maddin