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Zollamtsinspektor vs. Zollbetriebsinspektor

Verfasst: 1. Apr 2009, 10:29
von Painter
Hab heute davon gehört und direkt in der BLV nachgelesen ...
... aus dem Betriebsinspektor wird der Amtsinspektor .
Ab sofort werden Beförderungen vom ZHS zum ZAI ( Zollamtsinspektor )
ausgesprochen. In der BLV steht ferner das man seine bereits verliehene
Amtsbezeichnung auch bis zur nächsten Beförderung weiter tragen KANN.
Wir rätseln jetzt an unserer Dienststelle ob ein langjähriger ZBI sich nun
umtaufen lassen kann auf ZAI oder ob er seinen ´´Betriebs´´ bis zum
Ende tragen muss .

Weiss einer von EUCH mehr ???

LG Painter

Verfasst: 1. Apr 2009, 14:39
von leonsucher
Richtig, ein bereits ernannter ZBI muss die Umbenennung selbst beantragen, so er denn Wert darauf legt.
Bestimmt ein Haufen Papierkram und Personal - Verwaltungsaufwand für eine neue Amtsbezeichnung, die keinen Cent extra bringt........... :?

Verfasst: 1. Apr 2009, 20:07
von Zollkodex-Ritter
:lol:

Ich hab noch einen:

Wir wissen ja, dass Finanzanwärter zu Zollinspektorenanwärter und Zollanwärter zu Zollsekretärsanwärter "mutieren". Wie sieht die weibliche Form aus? :D

Zollinspektorinanwärterin? Wie wird das abgekürzt? ZI´in Anw´in? :D

Titel:

Verfasst: 1. Apr 2009, 20:09
von Binö
@Leonsucher

Bringt aber Punkte in der KLR. Zwecks Bearbeitung von Anträgen Personal..und Personalbearbeiter sind beschäftigtund können keinen anderen Blödsinn verzapfen... :shock:

Verfasst: 2. Apr 2009, 09:38
von Painter
@ Leonsucher

Woher hast Du die INFO ( Fundstelle ) , das man selbst beantragen muss ???

Muss den Kollegen was zeigen können ....

Danke Painter

Verfasst: 2. Apr 2009, 15:13
von leonsucher
Painter hat geschrieben:@ Leonsucher

Woher hast Du die INFO ( Fundstelle ) , das man selbst beantragen muss ???

Muss den Kollegen was zeigen können ....

Danke Painter
Keine Fundstelle.
Nur ein Arbeitsgespräch mit ( gewöhnlich bestens informierten ) Kollegen...... :D

Titel:

Verfasst: 2. Apr 2009, 18:08
von Binö
@ Painter
@Ossikind

Nur gut das ich mir da noch keine Gedanken machen brauche, ob ZBIin ZAIin. denn davor steht noch die ZHSin. :twisted:

Re: Titel:

Verfasst: 3. Apr 2009, 06:37
von Ossikind
Binö hat geschrieben: @Ossikind

Nur gut das ich mir da noch keine Gedanken machen brauche, ob ZBIin ZAIin. denn davor steht noch die ZHSin. :twisted:
Genau so sieht das aus.
Ein Glück, das wir diese Sorgen nicht haben.
Ich hätte bestimmt Wochenlang nicht einschlafen können....

Verfasst: 3. Apr 2009, 09:29
von Painter
Ich kann auch so wunderbar schlafen .....

Ist bei uns zu Streitthema geworden , deshalb die Frage hier eingestellt .

Welche Amtsbezeichnung ich persönlich besser finde weiss ich noch nicht !!

Tendenz geht zum ZAI --- (hört sich irgendwie besser an, das wars dann aber auch ) .


Danke für Euere Beiträge , Painter