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Bewerbung auf HD-Stelle

Verfasst: 29. Sep 2021, 15:26
von daone
Hallo Zusammen!

Ich bin aktuell A11 und habe im Sommer ein Masterstudium abgeschlossen, das die Tür zum HD aufmacht.
Nun bin ich über eine interessant klingende Stellenausschreibung in meiner Behörde (Land NRW) gestolpert in der es heißt "Für Beamtinnen und Beamte eröffnet die Stelle die Möglichkeit der Beförderung bis A 14". Von daher sehr spannend!
Unter "Ihr Profil" wird aber eine "mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung in den ausgeschriebenen Aufgabenfeldern" aufgeführt.
Naja, das erfülle ich natürlich nicht. Wie auch? Schließlich könnte man diese 3 Jahre Erfahrung in diesen Aufgabenfeldern nur dann haben, wenn man die letzten 3 Jahre genau diese Stelle besetzt hätte. Es gibt keine vergleichbare Stelle in unserer Behörde.
Kann ich daraus schließen, dass hier unbedingt jemand von extern gefunden werden soll? Oder könnte ich meinen Hut auch einfach mal in den Ring werfen und darauf hinweisen, dass ich die Berufserfahrung zwar nicht mitbringe aber motiviert bin in die Rolle reinzuwachsen oder ähnliches?
Oder sind diese 3 Jahre irgendwie bindend und meine Bewerbung wäre daher nicht zulässig?
Würde mich über Rückmeldungen freuen! Weil wie gesagt, die Stelle klingt spannend! Aber wenn ich halt schon formal durchs Raster falle kann ich mir die Mühe der Bewerbung sparen...

Und ne zweite Frage hierzu: Wie würde es eigentlich in Sachen Beförderung ablaufen wenn ich die Stelle bekommen würde? Da ist ja dieses Problem mit der Sprungbeförderung.
Könnte ich dann erstmal nur auf A12 rutschen? Dann im nächsten Jahr A13 und im übernächsten Jahr auf A14? Oder wie läuft das ab? Da steckt ja schließlich auch ein Laufbahnwechsel von GD nach HD drin...

Da das nun ne ganze Menge Text geworden ist hoffe ich, dass sich irgendjemand dennoch alles durchgelesen hat und mir hier weiterhelfen kann!
Weil bin grad echt ein wenig überfordert mit allem...

Re: Bewerbung auf HD-Stelle

Verfasst: 30. Sep 2021, 07:47
von AlterPinguin
Du brauchst die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst. Dieses setzt eine 2 oder 2,5 jährige Tätigkeit auf Master Niveau voraus.
Diese kannst du entweder als Arbeitnehmer oder in deinem jetzigen Status absolvieren. Das hängt von der Behörde ab und erst nach der Zeit wirst du zum Rat ernannt.