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Pensionsberechnung nach Teilzeit

Verfasst: 20. Sep 2021, 12:32
von Control
Hallo,
ich habe jetzt 21 Jahre als Lehrer mit voller Stelle in Hessen gearbeitet.
Seit zwei Jahren habe ich auf 2/3 reduziert.
Ich möchte in einem Jahr in Pension gehen.
Meine Kollegen sagten mir jetzt, dass meine Pension nun lediglich
auf Basis diesen letzten 2 Jahren der reduzierten Stelle berechnet werde.

Ist das denn korrekt?

Herzlichen Gruß
Christian

Re: Pensionsberechnung nach Teilzeit

Verfasst: 20. Sep 2021, 12:40
von Gertrud1927
Hallo.
Deine 2 Jahre Teilzeit werden auch nur zum Teil als Ruhegehaltsfähige Dienstzeit gerechnet. Fehlen Dir also 8 Monate an Deiner Ruhegehaltsf Dienstzeit.
Angenommen. Ruhegehaltsf Dienstbezüge 4500€ *1,8 :3 =0,6 * 2 Jahre = 1,2
4500 *1,2% = 54€ weniger Pension.

Re: Pensionsberechnung nach Teilzeit

Verfasst: 20. Sep 2021, 13:21
von Pipapo
Denk auch dran, für jeder Jahr, das du vor der Regelaltersgrenze gehst, werden dir 3,6 % von deiner Pension gekürzt.

Re: Pensionsberechnung nach Teilzeit

Verfasst: 20. Sep 2021, 13:46
von Dienstunfall_L
Das mit den 2 Jahren bezieht sich auf z.B. Beamte, die wegen einer Funktionsstelle eine höhere Besoldungsstufe erhalten, z.B. von A12 auf A13. Die A13-Stelle muss dann 2 Jahre innegehabt werden, bevor A13 Grundlage der Berechnung wird.

Der Irrglaube deiner Kollegen ist übrigens weit verbreitet.