Freistellung für Gerichtsverhandlung
Verfasst: 17. Sep 2021, 18:15
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine eher rechtliche Frage. Ich bin Beamter im gehobenen tech. Dienst der Bundeswehr. Vor einiger Zeit musste ich eine zivilrechtliche Klage gegen ein Unternehmen einleiten, dass mir eine unseriöse Geldanlage aufgeschwatzt hat (also rein privat). Es kam zu mehreren Verhandlungen und ich wurde auch vom Gericht vorgeladen. Nun wollte ich von meinem Dienstherrn eine Freistellung haben, jedoch hat er diese verweigert, mit der Begründung, dass eine Zivilklage, in der ich selbst Kläger bin, ja mein "Privatvergnügen" sei. Eine Freistellung gäbe es nur, wenn ich z.B. als Zeuge bei einem Strafprozess o.ä. vorgeladen sei. Ich müsste hierfür Urlaub oder dergleichen nehmen.
Nun habe ich diesbezüglich nochmal im Internet recherchiert und auch meinen Anwalt befragt. Die Aussagen sind hier ziemlich eindeutig. Der Arbeitgeber muss immer frei geben, egal ob es sich um eine private Zivilklage handelt, oder man als Zeuge vorgeladen wird. Es besteht jedoch kein Anrecht auf Vergütung. Der Arbeitgeber, bzw. Dienstherr müsste also zumindest unbezahlten Urlaub genehmigen.
Mein Dienstherr hat aber das ebenfalls abgelehnt, und zwar sowohl meine hausinterne Personalstelle, als auch das Personalamt der Bundeswehr. Nun würde ich gern mal wissen, ob es hier Leute gibt, die schon mal ähnliche Erfahrungen gesammelt haben, oder die sich juristisch auskennen, und wie das in anderen Behörden aussieht. Verbiegt hier der Dienstherr mal wieder das Recht zu seinen Gunsten? Muss man da erst wieder klagen um recht zu bekommen? Danke schon mal im voraus für eure Beiträge
ich hätte mal eine eher rechtliche Frage. Ich bin Beamter im gehobenen tech. Dienst der Bundeswehr. Vor einiger Zeit musste ich eine zivilrechtliche Klage gegen ein Unternehmen einleiten, dass mir eine unseriöse Geldanlage aufgeschwatzt hat (also rein privat). Es kam zu mehreren Verhandlungen und ich wurde auch vom Gericht vorgeladen. Nun wollte ich von meinem Dienstherrn eine Freistellung haben, jedoch hat er diese verweigert, mit der Begründung, dass eine Zivilklage, in der ich selbst Kläger bin, ja mein "Privatvergnügen" sei. Eine Freistellung gäbe es nur, wenn ich z.B. als Zeuge bei einem Strafprozess o.ä. vorgeladen sei. Ich müsste hierfür Urlaub oder dergleichen nehmen.
Nun habe ich diesbezüglich nochmal im Internet recherchiert und auch meinen Anwalt befragt. Die Aussagen sind hier ziemlich eindeutig. Der Arbeitgeber muss immer frei geben, egal ob es sich um eine private Zivilklage handelt, oder man als Zeuge vorgeladen wird. Es besteht jedoch kein Anrecht auf Vergütung. Der Arbeitgeber, bzw. Dienstherr müsste also zumindest unbezahlten Urlaub genehmigen.
Mein Dienstherr hat aber das ebenfalls abgelehnt, und zwar sowohl meine hausinterne Personalstelle, als auch das Personalamt der Bundeswehr. Nun würde ich gern mal wissen, ob es hier Leute gibt, die schon mal ähnliche Erfahrungen gesammelt haben, oder die sich juristisch auskennen, und wie das in anderen Behörden aussieht. Verbiegt hier der Dienstherr mal wieder das Recht zu seinen Gunsten? Muss man da erst wieder klagen um recht zu bekommen? Danke schon mal im voraus für eure Beiträge