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Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 29. Aug 2021, 19:09
von Beamter4711
Tag zusammen, kann mir jemand, wenn möglich mit Quelle, sagen, ob es eine Höchstgrenze gibt, wenn der Dienstherr einen zum Dienst per Anordnung verpflichtet?
Wenn nämlich zum obligatorischen 12/2 noch regelmäßige Wochenenden dazu kommen um Krankheitsausfälle auszugleichen, wird es dann doch ein wenig viel. Ich habe den Notstand angesprochen und gesagt, ich wolle nicht erneut nur ein freies Wochenende im Monat haben, worauf der Dienst dann schriftlich angeordnet worden ist.
Danke schon mal für Antworten.

Re: Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 31. Aug 2021, 11:35
von beelzebub
Versuch es mal hiemit:
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?ca ... &langId=de

Nur ein freies Wochenende im Monat ist schon heftig und auch unzulässig.
Es sind 5 Schichten über 12 Stunden innerhalb von 5 Wochen zulässig, mehr nicht.
Personalnotstand ist kein Grund für Verstöße gegen diese Verordnung - erst Recht nicht, wenn diese lange bekannt sind.

Re: Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 1. Sep 2021, 18:44
von Beamter4711
mit 12/2 meinte ich 12 tage arbeiten, dann zwei frei und dann wieder 12 tage Dienst und so weiter. sind ganz normale 8 Stunden-Tage.

Re: Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 1. Sep 2021, 18:58
von Pipapo
Was sagt denn der Personalrat? Der muss doch der Mehrarbeit zustimmen.

Re: Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 1. Sep 2021, 20:18
von Dienstunfall_L
Die Suche mit >> mehrarbeit beamte strafvollzug << bringt doch passable Ergebnisse.
Die Frage ist, wer dich unterstützen kann und das auch tut.

Re: Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 2. Sep 2021, 06:25
von beelzebub
Pipapo hat geschrieben: 1. Sep 2021, 18:58 Was sagt denn der Personalrat? Der muss doch der Mehrarbeit zustimmen.
Da ich selber, sowohl im Strafvollzug, als auch in Personalrat tätig bin, kann ich sagen, das viele Sachen überhaupt nicht von der Leitung an den Personalrat übergeben werden und viele Kollegen die "Rechtsbeugung" auch mit dem Hintergedanken an die extrem schlechten Beförderungsbedingungen einfach hinnehmen.
Entweder Du schwimmst mit und hast vielleicht Glück, nach 20 Jahren mal eine A 8 zu bekommen, oder Du trittst für Deine (und denen von anderen) Rechte ein und läufst Gefahr, mit einer A7 in Pension zu gehen.
Leider Realität in Deutschland...

Re: Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 6. Sep 2021, 18:51
von Kerberos
Um welches Bundesland handelt es sich? Ich zitiere mal § 3, Abs. 2 der Sächsischen Arbeitszeitverordnung:
"In einem Bezugszeitraum von 14 Tagen ist eine kontinuierliche Mindestruhezeit von zweimal 24 Stunden jeweils zuzüglich der täglichen Ruhezeit nach Absatz 1 Satz 2 zu gewähren."

Re: Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 6. Sep 2021, 19:53
von Dienstunfall_L
Kerberos hat geschrieben: 6. Sep 2021, 18:51 Um welches Bundesland handelt es sich? Ich zitiere mal § 3, Abs. 2 der Sächsischen Arbeitszeitverordnung:
"In einem Bezugszeitraum von 14 Tagen ist eine kontinuierliche Mindestruhezeit von zweimal 24 Stunden jeweils zuzüglich der täglichen Ruhezeit nach Absatz 1 Satz 2 zu gewähren."
Das ist 12/2.

Beamter4711 schreibt, dass zusätzlich
zum obligatorischen 12/2 noch regelmäßige Wochenenden dazu kommen um Krankheitsausfälle auszugleichen

Re: Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 23. Sep 2021, 14:09
von Beamter4711
Pipapo hat geschrieben: 1. Sep 2021, 18:58 Was sagt denn der Personalrat? Der muss doch der Mehrarbeit zustimmen.
Die sind, sagen wir mal vorsichtig, gleichgeschaltet. Bisher gab es von der Seite was das angeht keine Hilfe. Im Gegenteil, ich wurde als ich Verbesserungen anschieben wollte, ausgebremst.

Re: Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 23. Okt 2021, 12:27
von Baumschubser
Wenn solche Dinge überhand nehmen, muss man diese schlicht mit seinem Hausarzt besprechen. Der verordnet dir dann schon die nötigen Ruhetage.

Re: Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 23. Okt 2021, 12:29
von Baumschubser
beelzebub hat geschrieben: 31. Aug 2021, 11:35
Nur ein freies Wochenende im Monat ist schon heftig und auch unzulässig.
Ist bei uns im Schichtdienst fast normal. Man hat regulär alle 3 Wochen WE-Dienst und dann kommt noch die Nachtschichtwoche von Donnerstag bis Donnerstag dazu. Je nach Personalknappheit hat man fast jeden Monat Nachtschicht und damit oft nur ein freies WE im Monat.

Re: Wie oft dürfen Dienste angeordnet werden?

Verfasst: 4. Feb 2022, 11:25
von Klaus1717
Bin seit knapp 30 Jahren im Vollzug und sehe seit langem , dass Personal nicht interessiert sondern nur der Ablauf gesichert ist.
Die einzige Möglichkeit aus diesem Dilemma rauszukommen ist entweder sich bis zur Beförderung zu verbiegen oder sich damit abzufinden mit 60/62 als A8 / 9 er ohne Z. er in Pension geschickt zu werden.
Das System , wie es zzt stattfindet, befindet sich meines Erachtens mehr als am Rande der Legalität und das merkst du auch sehr schnell daran, dass wenn du einen Anwalt einschaltest seeeehr schnell zurück gerudert wird.
Bestrafung : Keine Beförderung..Nach dem Motto Kranke sind Faule. Anwaltgeher Verräter.
Habe damals als Angestellter sogar 26 2 gemacht...wurde ständig erpresst, nicht ins Beamtenv. übernommen zu werden.
Heute Kontakt zu X kollegen, denen es genau so ging oder geht.
Personalrat: vergiss es ...bekamen alle ihre Zulage und ducken sich nur noch wenn sie diese haben und genießen ihr Leben......
Aussage meines Anwaltes...Man will das System gar nicht ändern.......

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