Seite 1 von 1

Sonderurlaub Vater-Kind-Kur

Verfasst: 9. Aug 2021, 15:28
von August
Hallo,

die Beihilfe hat mir eine Vater-Kind-Kur genehmigt.
Ich bin Bundesbeamter und habe nun das Problem, dass mir mitgeteilt wurde, dass ich für die Kur nach §24 SGB V keinen Sonderurlaub beantragen kann. Ich soll diese medizinische Maßnahme aus meinem Erholungsurlaub bestreiten.

Für jeden Arbeitnehmer gilt aber nach § 10 des Bundesurlaubsgesetzes aber eigentlich, dass medizinische Vorsorgen und Rehas mit Lohnfortzahlung einhergehen und eben nicht vom Jahresurlaub abgezogen werden. Wie kann das sein?

Hat jemand als Bundesbeamter/Bundesbeamtin Erfahrung mit Mutter oder Vater Kind Kuren gemacht und hat einen Tipp für mich?

Danke vorab.

Gruß, Michael

Re: Sonderurlaub Vater-Kind-Kur

Verfasst: 9. Aug 2021, 16:07
von Pipapo
Es muss eine Maßnahme gem. § 41 SGB V sein. Einfach mal die §§ googeln. Außerdem gibt es den Sonderurlaub gem. § 20 SUrlV.